株式会社極東書店トップ商品一覧Gesetz zur Regelung des Rechts der Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestages: PUAG : Untersuchungsausschussgesetz. Kommentar. 2. Aufl.

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Gesetz zur Regelung des Rechts der Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestages: PUAG

Gesetz zur Regelung des Rechts der Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestages: PUAG : Untersuchungsausschussgesetz. Kommentar. 2. Aufl. 調査委員会法コンメンタール 第2版

・ISBN 978-3-406-83851-4 Geb. EUR 139.00

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著者・編者Waldhoff, Christian / Gärditz, Klaus Ferdinand (Hrsg.),
シリーズGelbe Erläuterungsbücher
出版社(Beck, GW)
出版年月2026.09
ページ数500 S.
言語GER
ニュース番号<774-446>

解説

Zum Werk
Das Untersuchungsausschussgesetz des Bundes regelt Kompetenzen, Zusammensetzung und Verfahren von Untersuchungsausschüssen des Bundestages. Wichtige Einzelaspekte sind z.B. die Rechte und Pflichten von Zeugen, Auskunftspflichten der Regierung sowie Öffentlichkeit und Geheimschutz.
Das Werk beginnt mit der Darstellung der geschichtlichen Entwicklung parlamentarischer Untersuchungen sowie der Entstehungsgeschichte des PUAG und gibt einen Überblick auch über das parlamentarische Untersuchungsrecht auf Landesebene, bevor umfassend die einzelnen Paragraphen des PUAG des Bundes mit Rechtsstand Juni 2026 erläutert werden.

Vorteile auf einen Blick
  • ausführliche Einführung in das Recht der Untersuchungsausschüsse
  • Synopse zu den bislang auf Bundesebene eingesetzten Untersuchungsausschüssen und der zum Untersuchungsausschussrecht ergangenen Rechtsprechung (BVerfG/BGH/Landesverfassungsgerichte/sonstige Gerichte)
  • Berücksichtigung der landesrechtlichen Vorschriften

Zur Neuauflage
Die vollständig überarbeitete 2. Auflage berücksichtigt die seit Erscheinen der 1. Auflage erfolgten Änderungen des PUAG und erläutert die neuesten Entwicklungen des Rechts der Untersuchungsausschüsse auf Bundes- und Landesebene aus wissenschaftlicher wowie praktischer Sicht.

Zielgruppe
Für Abgeordnete, beratende Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Gutachterinnen und Gutachter in Untersuchungsausschüssen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der juristischen Dienste von Bundestag und Landtagen.