株式会社極東書店トップ商品一覧Kindeswohl und internationale Zustaendigkeit : Eine Untersuchung anhand von Bruessel IIb-VO und UnthVO.

商品詳細

Kindeswohl und internationale Zustaendigkeit

Kindeswohl und internationale Zustaendigkeit : Eine Untersuchung anhand von Bruessel IIb-VO und UnthVO.

・ISBN 978-3-16-200168-9 Brosch. EUR 94.00

¥25,126.- (税込) (※)価格はご注文時の参考価格となります。
納品価格につきましては書籍の入荷時点で確定となります。
版元の原価改定、外国為替の変動等により異なる場合がございますので、予めご了承下さい。

お気に入り

電子版あり 大学・学術機関向け電子ブック(eBook)ISBN 978-3-16-200169-6

著者・編者Koch, Christina Marie,
シリーズStudien zum ausländischen und internationalen Privatrecht
出版社(Mohr, GW)
出版年月2026.01
ページ数433 S.
言語GER
ニュース番号<766-568 766-678>

解説

Das primaerrechtlich in Art. 24 Abs. 2 GRCh verankerte Kindeswohl ist Vorgabe sowohl fuer die Ausgestaltung der Zustaendigkeitsregelungen im europaeischen Familienverfahrensrecht als auch deren Auslegung und Anwendung. Der Unionsgesetzgeber ist seinem Regelungsauftrag im Wesentlichen nachgekommen. Ansatzpunkte, um dem Kindeswohl im Zustaendigkeitsrecht noch umfassender Rechnung zu tragen, bestehen hier eher im Detail.
Fuer die Rolle des Kindeswohls bei der Auslegung von Bruessel IIb-VO und UnthVO ergibt sich in der Rechtsprechung des EuGH derzeit kein kohaerentes Bild. Zwar verweist er in seinen Entscheidungen regelmaessig auf das Kindeswohl, bleibt in der Argumentation aber oft eindimensional.
Der tatsaechliche Bedeutungsgehalt des Kindeswohls muss dabei vom jeweiligen Regelungskontext abhaengen: Kindeswohl im Kindschaftsrecht ist nicht gleichbedeutend mit demjenigen im Unterhaltsrecht. So verstaerkt das Kindeswohl i.S.d. UnthVO eher das allgemeine Ziel der Verordnung, die unterhaltsberechtigte Person zu schuetzen. Fuer das Zustaendigkeitssystem der Bruessel IIb-VO ergibt sich ein facettenreicheres Bild. Die verschiedenen allgemein gefassten Zustaendigkeitstatbestaende, z.B. die Zustaendigkeit am gewoehnlichen Kindesaufenthalt, beruhen jeweils auf bestimmten Vorstellungen davon, wo die Verfahrensfuehrung typischerweise Belangen des Kindeswohls dient. Wenn diese generalisierenden Regelungen der individuellen Situation nicht optimal gerecht werden, bieten die Zustaendigkeitsvereinbarung und -uebertragung eine Reaktionsmoeglichkeit auf den Einzelfall. Sowohl fuer die typisierenden wie auch die einzelfallbezogenen Zustaendigkeitsnormen lassen sich uebergreifende Teilgehalte des unbestimmten Kindeswohlbegriffs identifizieren, die die Auslegung der Bruessel IIb-VO leiten muessen.