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商品詳細
Das Internationale Sachenrecht der Blockchain-Token. ブロックチェーン・トークンの国際物権法
・ISBN 978-3-16-200300-3 Brosch. EUR 75.00
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| 著者・編者 | Studt, Hendrik, |
|---|---|
| シリーズ | Studien zum ausländischen und internationalen Privatrecht |
| 出版社 | (Mohr, GW) |
| 出版年月 | 2026.03 |
| ページ数 | 210 S. |
| 言語 | GER |
| ニュース番号 | <766-562 766-610> |
解説
Die sachenrechtliche Anknüpfung von Blockchain-Token begegnet einigen Herausforderungen: Nicht nur, dass die dezentrale Speicherung vordergründig eine Anwendung der Lex Rei Sitae unmöglich zu machen scheint, auch muss ein Tokensachstatut damit umgehen, dass es eine Verfügung in dem rein dezentralen Bitcoin-Netzwerk genauso erfasst wie den Initial Cin Offering eines Blockchain-gestützten Wertpapiers eines Emittenten. Eigentumsrechte an Token, die beispielsweise im Insolvenz- oder Zwangsvollstreckungsfalle eine große praktische Bedeutung haben können, können gerade nicht durch Anwendung anderer kollisionsrechtlicher Statuten bestimmt werden. Für Rechte und Verfügungen über Blockchain-gestützte Wertpapiere können bestehende Normen, namentlich § 17a DepotG und § 32 eWpG, angewendet werden. Besondere Herausforderungen bereitet die Definition des Wertpapierbegriffs, der in autonomer Auslegung mit großzügigem Anwendungsbereich zu bestimmen ist. Eine analoge Anwendung von § 17a DepotG und § 32 eWpG auf Token, die auf einem zentral geführten Register oder durch einen Emittenten ausgegeben werden, ist möglich. Token, die auf rein dezentralen Blockchains ohne Intermediär gehandelt werden, können über Art. 43, 46 EGBGB angeknüpft werden, wobei die meist unbrauchbare Anknüpfung an den Belegenheitsort durch eine Ausweichanknüpfung nach Art. 46 EGBGB korrigiert werden muss. Maßgeblich sollte die Rechtsordnung desjenigen sein, der eine Inhaberschaft an dem Token - vermittelt durch den Private Key - im Rahmen eines mutmaßlich sachenrechtlich relevanten Vorganges zuletzt erlangt hat und identifiziert werden kann. Eine europaweite Kodifizierung eines eigenen Tokensachstatuts mit den genannten Anknüpfungspunkten wäre wünschenswert, um bestehende Rechtsunsicherheiten zu beseitigen.