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商品詳細
Innerstaatliche Subjektivierung von staatsgerichtetem Voelkerrecht : Moeglichkeit und Reichweite einer subjektivierten innerstaatlichen Adressatenerweiterung von staatsgerichteten allgemeinen Regeln des Voelkerrechts ueber Artikel 25 Satz 2 Halbsatz 2 Grundgesetz am Beispiel des Umweltvoelkerrechts.
・ISBN 978-3-16-200405-5 Brosch. EUR 89.00
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電子版あり 大学・学術機関向け電子ブック(eBook)ISBN 978-3-16-200406-2
| 著者・編者 | Hack, Carla Elisabeth, |
|---|---|
| シリーズ | Studien und Beitrage zum Öffentlichen Recht |
| 出版社 | (Mohr, GW) |
| 出版年月 | 2026.04 |
| ページ数 | 300 S. |
| 言語 | GER |
| ニュース番号 | <766-470 766-510> |
解説
Kraft Art. 25 GG werden alle allgemeinen Regeln des Voelkerrechts in das nationale Recht inkorporiert und erzeugen Rechte und Pflichten fuer die Bewohnerinnen und Bewohner des Bundesgebietes. Aufgrund dieser unterschiedslosen Berechtigung und Verpflichtung von Individuen entwickelt Carla Elisabeth Hack die zentrale Frage, ob alle allgemeinen Regeln des Voelkerrechts dazu geeignet sind, das Individuum im nationalen Raum im Wege einer sogenannten Adressatenerweiterung unmittelbar zu berechtigen und zu verpflichten. Diese innerstaatliche Adressatenerweiterung von staatsgerichteten Regeln mit Individualbezug bewertet sie auf Basis einer Analyse der nationalen und internationalen Rechtslage positiv. Allerdings gilt die konstitutive Wirkung nicht unbeschraenkt, sondern ist der Grenze eines besonderen Individualbezugs im Sinne der Individualgerichtetheit unterworfen. Erforderlich ist ein enger Bezug der allgemeinen Regel des Voelkerrechts zu individuellen hochrangigen Rechtsguetern. Der entwickelte Kriterienkatalog zur Konkretisierung des Begriffs der Individualgerichtetheit findet im Bereich des Umweltvoelkerrechts Anwendung. Die Autorin kommt zu dem Ergebnis, dass das Grundgesetz mit Art. 25 GG einen fortschrittlichen Mechanismus schuf, um das internationale Recht und seine Entwicklungen wirksam und unmittelbar in das nationale Recht zu integrieren. Auch die Grundlagen fuer einen wirksamen subjektivierten Adressatenwechsel von staatsgerichtetem Voelkerrecht im nationalen Recht sind gelegt, allerdings erlaubt der aktuelle individuelle Entwicklungsstand des Umweltvoelkerrechts noch keine umfassende Adressatenerweiterung im nationalen Recht, ohne den intendierten Gleichklang von nationalem und internationalem Recht zu durchbrechen.