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商品詳細
Die Konjunkturkomponente des Grundgesetzes : Die konjunkturbedingte Kreditaufnahme im System der Kreditermaechtigungen, europarechtlichen und gesamtwirtschaftlichen Verpflichtungen der Finanzverfassung.
・ISBN 978-3-16-200304-1 Brosch. EUR 99.00
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電子版あり 大学・学術機関向け電子ブック(eBook)ISBN 978-3-16-200305-8
| 著者・編者 | Ackermann, Manuel, |
|---|---|
| シリーズ | Beiträge zum Finanz- und Währungsrecht |
| 出版社 | (Mohr, GW) |
| 出版年月 | 2026.04 |
| ページ数 | 400 S. |
| 言語 | GER |
| ニュース番号 | <766-464 766-519> |
解説
Die Konjunkturkomponente des Grundgesetzes bildet neben der Strukturkomponente und der Notlagenverschuldung eine von drei Kreditermaechtigungen der Schuldenbremse. Sie befaehigt die Haushaltsgesetzgeber von Bund und Laendern zur Verschuldung in Abhaengigkeit von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Sie hat die keynesianische Ausrichtung der Fiskalpolitik seit den 1960er Jahren gestaerkt und sich zugleich von der urspruenglichen Konzeption der Globalsteuerung geloest, neue Massstaebe und Ziele in der Verbindlichkeit des Verfassungsrechts definiert und ueberpruefbar gemacht: Weicht die erwartete Wirtschaftsentwicklung von der Normallage ab, werden Kreditaufnahme und Tilgung zur Pflicht. Deren Umfang und Zeitpunkt bestimmt sie zahlenmaessig durch ein einfachgesetzlich konkretisiertes und am Europarecht ausgerichtetes Verfahren. Es beruecksichtigt, dass die Konjunkturkomponente dem Funktionieren der automatischen Stabilisatoren dient und einen symmetrischen Verschuldungsausgleich in einem mittel- bis langfristigen Zeitraum verlangt. Die Konjunkturkomponente zielt damit nicht mehr auf wirtschaftliches Wachstum, sondern auf eine stationaere Wirtschaft und verzichtet auf einen fiskalischen Impuls fuer den Aufschwung. Sie trennt den staatlichen Verschuldungsraum in einen strukturellen und einen konjunkturellen Teil, ueberantwortet dadurch Investitionen im europarechtlich fuer tragfaehig erachteten Rahmen der Strukturkomponente, verleiht konjunkturbedingten Schulden einen temporaeren Charakter und eroeffnet nur in der finanzverfassungsrechtlichen Notlage weitergehende Steuerungsmoeglichkeiten.