株式会社極東書店トップ > 商品一覧 > Buergerliches Gesetzbuch mit Einfuehrungsgesetz und Nebengesetzen. Band 6/1a: Schuldrecht 4/1a: Paragr. 435-439. 13. Aufl.
商品詳細
解説
Die Inhalte der im kaufrechtlichen Band 6/1a kommentierten Paragr. 435 bis 439 BGB sind in juengster Zeit in vielen Bereichen insbesondere durch die Warenkauf-Richtlinie und die Rechtsprechung des BGH sowie des EuGH weiterentwickelt worden. Die Kommentierung der Rechtsmaengelhaftung (Paragr. 435 BGB) behandelt im Rahmen eines Schwerpunkts die Abgrenzung zwischen Rechts- und Sachmangel, vor allem bei Vorliegen oeffentlich-rechtlicher Verwendungsbeschraenkungen. Breiten Raum nimmt auch die Behandlung der Beschraenkungen in Gestalt von Immaterialgueterrechten sowie dinglichen und obligatorischen Rechten Dritter ein. Die Kommentierung des Paragr. 436 BGB betrifft die beim Grundstueckskauf sehr bedeutsame Frage der Kostentragung in Bezug auf Erschliessungsbeitraege und sonstige Anliegerbeitraege (Abs. 1) sowie hinsichtlich der oeffentlichen Abgaben und Lasten (Abs. 2). Bei der Bearbeitung der zentralen Gewaehrleistungsregelung des Paragr. 437 BGB stehen das Rangverhaeltnis zwischen Nacherfuellung (Paragr. 437 Nr. 1 BGB) und den sekundaeren Gewaehrleistungsrechten Ruecktritt und Minderung (Paragr. 437 Nr. 2) sowie Schadensersatz (Paragr. 437 Nr. 3) sowie die Voraussetzungen dieser sekundaeren Rechte im Vordergrund. Einen weiteren Schwerpunkt bildet das Konkurrenzverhaeltnis zwischen kaufrechtlicher Gewaehrleistung einerseits und Anfechtung, culpa in contrahendo, Stoerung der Geschaeftsgrundlage, Deliktsrecht sowie Bereicherungsrecht andererseits. Die Kommentierung der Verjaehrungsregelung des Paragr. 438 BGB bezieht sich zunaechst auf die Voraussetzungen der neben der zweijaehrigen Regelverjaehrungsfrist (Abs. 1 Nr. 3) bestehenden Sondertatbestaende mit laengeren Fristen (Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2). Hinzu kommen insbesondere die Voraussetzungen des Verjaehrungsbeginns durch Ablieferung oder Uebergabe (Paragr. 438 Abs. 2), die Verjaehrung bei Arglist des Verkaeufers (Paragr. 438 Abs. 3 BGB) sowie die verjaehrungsrechtlichen Besonderheiten der Gestaltungsrechte Ruecktritt und Minderung (Paragr. 438 Abs. 4 und Abs. 5 BGB). Die zentrale Nacherfuellungsnorm des Paragr. 439 BGB setzt zum grossen Teil seit dem 1.1.2022 die Vorgaben der Warenkauf-Richtlinie um, die an die Stelle der Verbrauchsgueterkauf-Richtlinie getreten ist. Paragr. 439 Abs. 1 BGB regelt das Wahlrecht des Verkaeufers zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung. Die Kommentierung behandelt insoweit neben den Grundsatzfragen des Wahlrechts die einzelnen Voraussetzungen der beiden Nacherfuellungsvarianten. Einen Schwerpunkt bildet hier die Bestimmung des fuer viele Fragen bedeutsamen Erfuellungsorts der Nacherfuellung und die insoweit einschlaegige Rechtsprechung des EuGH zu den unionsrechtlichen Vorgaben. Eine grosse Relevanz hat auch die Regelung des Paragr. 439 Abs. 2 BGB zur Tragung der Nacherfuellungskosten. Die lange umstrittene und vom EuGH fuer den Verbrauchsgueterkauf bejahte Verpflichtung des Verkaeufers zur Uebernahme der Aus- und Einbaukosten im Falle des Einbaus einer mangelhaften Sache ist seit dem 1.1.2018 im eingefuegten Abs. 3 des Paragr. 439 BGB geregelt, und zwar ohne Beschraenkung auf Verbrauchsgueterkaeufe, so dass auch Kaeufer, die als Werk- oder Bauunternehmer die Kaufsache in eine andere Sache einbauen, die Erstattung ihrer Aufwendung verlangen koennen. Die Kommentierung des Paragr. 439 Abs. 4 BGB zur absoluten und relativen Unverhaeltnismaessigkeit der vom Kaeufer gewaehlten Nacherfuellungsart behandelt insbesondere die Aenderungen auf Grundlage der Warenkauf-Richtlinie. Einen weiteren Bearbeitungsschwerpunkt bildet die in Paragr. 439 Abs. 6 BGB geregelte Durchfuehrung der Ersatzlieferung einschliesslich der Ansprueche auf Nutzungs-, Verwendungs- und Wertersatz sowie die im Rahmen der Umsetzung der Warenkauf-Richtlinie ausdruecklich statuierte Verpflichtung des Verkaeufers zur Ruecknahme der mangelhaften Sache.