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Patientenautonomie, ihre Verankerung im Behandlungsvertragsrecht und die Bedeutung der elektronischen Patientenakte.

Patientenautonomie, ihre Verankerung im Behandlungsvertragsrecht und die Bedeutung der elektronischen Patientenakte.

・ISBN 978-3-339-14516-1 Brosch. EUR 149.80

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著者・編者Jensen, Sarah,
シリーズMedizinrecht in Forschung und Praxis
出版社(Kovac, GW)
出版年月2025.08
ページ数656 S.
言語GER
ニュース番号<763-455>

解説

Die Patientenautonomie nimmt im Rahmen der modernen Arzt-Patienten-Beziehung einen hohen Stellenwert ein. Sie wird nicht nur auf verfassungsrechtlicher Ebene in vielfaeltiger Form geschuetzt, sondern ist auch Gegenstand verschiedener Ethikkonzepte. Das Behandlungsvertragsrecht dient dem Schutz der Patientenautonomie und zielt darauf ab, die Transparenz der Patientenrechte zu erhoehen. Ausserdem soll es Behandelnde und Patienten auf Augenhoehe bringen, die Durchsetzung von Patientenrechten erleichtern und die Gesundheitsversorgung verbessern. In der Praxis zeigt sich, dass diese Ziele nicht allein durch Paragr. 630a ff. BGB verwirklicht werden koennen. Zum einen bestehen auch nach der Kodifikation der Patientenrechte bedeutsame Huerden fuer die Patientenautonomie. Zum anderen sind durch das Regelungswerk neue Hindernisse entstanden, die die Verwirklichung der Patientenautonomie erschweren. Die elektronische Patientenakte weist das Potenzial auf, diejenigen Herausforderungen, die durch das Behandlungsvertragsrecht nicht oder nur unzureichend geloest werden, zu bewaeltigen. Das Potenzial der elektronischen Patientenakte laesst sich aber nur dann ausschoepfen, wenn sowohl Patienten als auch Aerzte von ihrem Mehrwert ueberzeugt sind. Die gesetzliche Konzeption der elektronischen Patientenakte verringert aufgrund verschiedener Problemstellungen die Wahrscheinlichkeit, dass sich Aerzte von den Vorteilen der elektronischen Patientenakte ueberzeugen lassen. So besteht beispielsweise die Gefahr, dass Aerzte einen Befunderhebungsfehler begehen, wenn sie trotz Anhaltspunkten im Anamnesegespraech relevante Patientendaten aus der elektronischen Patientenakte nicht zur Kenntnis nehmen. Die gegenseitige indirekte aerztliche Kontrolle kann zudem defensivmedizinisches Verhalten foerdern. Fuer Patienten spielen angesichts des hohen Missbrauchspotenzials, das mit der zentralen Speicherung von Gesundheitsdaten einhergeht, Datenschutz und Datensicherheit eine entscheidende Rolle. Die einschlaegigen Normen des SGB V sind in dieser Hinsicht verbesserungswuerdig. Insbesondere die Tatsache, dass Personen, die ueber kein geeignetes technisches Endgeraet verfuegen, feingranulare Zugriffsberechtigungen nur mithilfe eines Vertreters erteilen koennen, ist datenschutzrechtlich problematisch. Zudem werden dadurch grosse Teile der Gesellschaft von einer eigenstaendigen digitalen Gesundheitsvorsorge ausgeschlossen.