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商品詳細

Gesellschaft buergerlichen Rechts

Gesellschaft buergerlichen Rechts : Paragr. 705-740c BGB. 2. Aufl.

・ISBN 978-3-406-82492-0 Ln. EUR 169.00

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著者・編者Servatius, Wolfgang,
シリーズGelbe Erläuterungsbücher
出版社(Beck, GW)
出版年月2025.04
ページ数900 S.
言語GER
ニュース番号<746-727 746-779>

解説

Zum Werk Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) vom 25.6.2021 bewirkt eine grundlegende Neugestaltung des Rechts der Gesellschaft buergerlichen Rechts (Paragr. 705 ff. BGB). Waehrend die alte Fassung der Paragr. 705-740 BGB keine Binnenstruktur aufweist, sind die neuen Paragr. 705-740c BGB detailliert strukturiert und ermoeglichen so einen raschen Ueberblick. Das Gesetz ist am 1.1.2024 in Kraft getreten. Aus der Neuregelung ergibt sich Handlungsbedarf. Da sowohl das BGB als auch das HGB weitgehend dispositives Recht enthaelt, kann hiervon abgewichen werden. Deshalb sind zum Inkrafttreten - soweit noch nicht erfolgt - folgende Pruefungen notwendig:Pruefung aller Gesellschaftsvertraege im Hinblick auf die Neuregelungen. Insbesondere ist zu pruefen, ob vertragliche Abweichungen von den gesetzlichen Regelungen gewuenscht sind und in den Gesellschaftsvertraegen normiert werden muessen.GbRs mit Grundstuecksbesitz oder anderen registerrechtlich erfassten Rechten: Pruefung, ob Eintragung als eGbR erfolgen mussPruefung, ob Eintragung als GbR Vorteile bringt (z.B. bei Bietergemeinschaften im Vergaberecht, ARGE) oder vermieden werden soll (Offenlegungspflichten) Vorteile auf einen Blickkompetent aus einer Handmit den ersten Erfahrungen seit Inkrafttreten am 1.1.2024mit Hinweisen zum Handlungsbedarf Zur Neuauflage Ein Jahr nach Inkrafttreten beinhaltet das Werk:Streitfragen der Praxis zum Registerverfahren und zur Vererbung von GesellschaftsanteilenProbleme zum zeitlichen Anwendungsbereich der Neuregelungen?Handlungsbedarf bei Altgesellschaftenentsprechende Rechtsprechung und Literatur wurden praxisgerecht und dogmatisch fundiert ausgewertet Zielgruppe Fuer Anwaltschaft, Unternehmen, alle Register fuehrenden Stellen, Richterschaft.