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商品詳細
Wie offen ist das europaeische Vergaberecht fuer Waren und Wirtschaftsteilnehmer aus Drittstaaten? : Eine rechtliche Analyse im Lichte des International Procurement Instruments. 欧州委託発注法は第三国からの商品や経済事業者にとってどれだけ開かれているのか?
・ISBN 978-3-339-14386-0 Brosch. EUR 88.90
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| 著者・編者 | Schauer, Neele Franziska, |
|---|---|
| シリーズ | Schriften zum Bau- und Vergaberecht |
| 出版社 | (Kovac, GW) |
| 出版年月 | 2025.04 |
| ページ数 | 248 S. |
| 言語 | GER |
| ニュース番号 | <746-622 746-878> |
解説
Die Frage nach der Offenheit des europaeischen Vergabemarktes fuer Waren und Wirtschaftsteilnehmer aus Drittstaaten wird in diesem Werk erstmals umfassend analysiert. Dabei gewinnt diese Frage mit der Einleitung der ersten Untersuchung im Rahmen des neu geschaffenen International Procurement Instruments (IPI - VO (EU)2022/1031) immer mehr an Bedeutung. Nicht zuletzt hat der EuGH mit seiner Kolin-Rechtsprechung (C-652/22) einer vorbehaltlosen Offenheit eine Absage erteilt. Dieses Werk stellt den langjaehrigen Gesetzgebungsprozess des IPI dar und analysiert die rechtlichen Folgen der neuen Verordnung im Kontext der Rechtsordnung. Die europarechtlichen Hintergruende, Rechtsgrundlagen und -luecken werden umfassend untersucht. Insbesondere die entscheidenden Artikel 25 der Vergabeverordnung und Artikel 85 der Sektorenverordnung werden kontextualisiert. Der Marktzugang wird multilateral im Agreement on Government Procurement der Welthandelsorganisation (WTO) normiert. Diese Verpflichtungen wirken ueber Art. 25 der Vergabeverordnung in das europaeische Vergaberecht hinein. Daneben findet sich im Handels- und Kooperationsabkommen mit Grossbritannien die neueste bilaterale Marktoeffnungsvereinbarung fuer den Vergabemarkt. Diese voelkerrechtlichen Vertraege stellen einen zweiten Schwerpunkt dieses Werkes dar. Naeher an der tatsaechlichen Auftragsvergabe, haben sich die deutschen Nachpruefungsinstanzen in den letzten Jahren ebenfalls mit Waren und Wirtschaftsteilnehmern aus Drittstaaten befasst. Dieses Werk arbeitet heraus, wie diese Entscheidungen ebenso wie die Vergabepraxis von der langen Tradition der Marktoffenheit in Deutschland bis ins Jahr 1960 gepraegt sind. Im Ergebnis haelt dieses Werk die Praemisse der Offenheit des europaeischen Vergaberechts fuer Waren und Wirtschaftsteilnehmer aus Drittstaaten aufrecht. Allerdings ist eine Differenzierung zwischen - durch voelkerrechtliche Vertraege in Art. 25 Vergabeverordnung - gesichertem Zugang und ungesichertem Zugang unausweichlich.