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商品詳細
Beamtenversorgungsgesetz. 3. Aufl.
・ISBN 978-3-406-82629-0 Ln. EUR 115.00
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| 著者・編者 | Reich, Andreas / Klappert, Sebastian, |
|---|---|
| シリーズ | Gelbe Erläuterungsbücher |
| 出版社 | (Beck, GW) |
| 出版年月 | 2025.06 |
| ページ数 | 480 S. |
| 言語 | GER |
| ニュース番号 | <746-621> |
解説
Zum Werk Das Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) gehoert zu den zentralen Materien des Beamtenrechts. Es regelt die Pensionsansprueche von Beamten und Richtern im Bund. Die Versorgungsgesetze der Laender, die fuer die Pensionen von Landes- und Kommunalbeamten einschlaegig sind, enthalten in vielen Bereichen gleichlautende Vorschriften. Der neue Handkommentar erlaeutert das Beamtenversorgungsgesetz uebersichtlich und praxisorientiert. Beruecksichtigt werden dabei auch die Landesversorgungsgesetze. Wichtige Schwerpunkte sind:Ruhegehalt, UnterhaltsbeitragHinterbliebenenversorgungUnfallfuersorgeUebergangsgeld, AusgleichAnpassung von VersorgungsbezuegenVersorgung besonderer Beamtengruppen, etwa Beamte auf Zeit und Professoren Vorteile auf einen Blickdie Versorgungsgesetze der 16 Bundeslaender sind mit beruecksichtigtanschauliche Erlaeuterung mit vielen Anwendungsbeispielenmit Einfuehrung in das Beamtenversorgungsrecht Zur Neuauflage Die Neuauflage beruecksichtigt alle seit der Vorauflage ergangenen Gesetzesaenderungen; zuletzt durch Art. 6 Gleichstellungsfortentwicklungsgesetz militaerisches Personal vom 22.1.2024, durch Art. 2 Gesetz ueber die Lehrverpflichtung des hauptberuflichen wissenschaftlichen Personals an Hochschulen des Bundes und zur Aenderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vom 19.7.2024 und durch Art. 14 Gesetz zur Aenderung des Soldatenentschaedigungsgesetz und des Soldatenversorgungsrechts vom 18.12.2024. Zielgruppe Fuer Beamtinnen und Beamte im hoeheren und gehobenen Dienst in Bundes-, Landes- und Kommunalbehoerden, Soldatinnen und Soldaten, Verwaltungsrichterschaft, Rechtsanwaltschaft, insbes. Fachanwaltschaft fuer Verwaltungsrecht, sowie Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer und Studierende an Verwaltungsfachhochschulen und Universitaeten.