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Servus communis und Noxalhaftung

Servus communis und Noxalhaftung : Zugleich ein Beitrag zum Verstaendnis der Teilungsklagen des roemischen Rechts.

・ISBN 978-3-16-164007-0 Brosch. EUR 74.00

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電子版あり 大学・学術機関向け電子ブック(eBook)ISBN 978-3-16-164008-7

著者・編者Heßelschwerdt, Armin,
シリーズIus Romanum
出版社(Mohr, GW)
出版年月2025.04
ページ数XIII, 194 S.
言語GER
ニュース番号<744-529>

解説

Die deliktische Noxalhaftung ist eine eigentuemliche Erfindung der Roemer. Hat ein Sklave ein Delikt begangen, kann der haftende Eigentuemer zwischen einer Busszahlung und der Uebereignung des Taeters an den Geschaedigten waehlen. Armin Hesselschwerdt untersucht die Rechtsprobleme, welche entstehen, wenn dieser Sklave als servus communis im Miteigentum mehrerer steht: Im Aussenverhaeltnis haftet jeder Miteigentuemer dem Geschaedigten mit den Noxalklagen in solidum; unter den Miteigentuemern findet ein Ausgleich mit den Teilungsklagen statt. Richtet sich das Delikt gegen einen der Miteigentuemer, kann der Geschaedigte keine Noxalklage anstellen; deren Funktion erfuellen die Teilungsklagen. Diese beiden Haftungsprinzipien erklaert der Autor dahingehend, dass sie ihren Ursprung im altroemischen consortium ercto non cito haben. Im klassischen roemischen Recht duerften zudem praktische Gruende fuer ihre Beibehaltung gesprochen haben.