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商品詳細
Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz: ZAG. Kommentar. 2. Aufl. 決済サービス監督法 第2版
・ISBN 978-3-406-81837-0 Ln. EUR 289.00
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★★★
| 著者・編者 | Schäfer, Frank A. / Omlor, Sebastian / Mimberg, J. (Hrsg.), |
|---|---|
| シリーズ | Graue Kommentare |
| 出版社 | (Beck, GW) |
| 出版年月 | 2024.12 |
| ページ数 | 1800 S. |
| 言語 | GER |
| ニュース番号 | <733-733> |
解説
Zum Werk Umfassende Kommentierung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben des ZAG (als Umsetzung der Zahlungsdiensterichtlinie II und der E-Geld-Richtlinie II) fuer die Erbringung von Zahlungsdienstleistungen und das Betreiben des E-Geld-Geschaefts. Das ZAG definiert in Paragr. 1 Abs. 1 Satz 2 die Zahlungsdienste im Sinne des Gesetzes. Zahlungsdienste sind demnach 1. das Ein- oder Auszahlungsgeschaeft, 2. das Zahlungsgeschaeft - in Form des Lastschriftgeschaefts, das Ueberweisungsgeschaeft und das Zahlungskartengeschaeft - ohne Kreditgewaehrung, 3. das Zahlungsgeschaeft mit Kreditgewaehrung, 4. das Akquisitionsgeschaeft, 5. das Finanztransfergeschaeft, 6. Zahlungsausloesedienste und 7. Kontoinformationsdienste. Das E-Geld-Geschaeft wird in Paragr. 1 Abs. 1 S. 2 ZAG definiert. Sowohl das Erbringen eines Zahlungsdienstes als auch das Betreiben des E-Geld-Geschaefts sind fuer Zahlungs- und E-Geldinstitute im Sinne von Paragr. 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bzw. Paragr. 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 ZAG erlaubnispflichtig. Die Bundesanstalt fuer Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) uebt die Aufsicht ueber diese Institute aus und ist fuer die Erlaubniserteilung zustaendig. Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens sind u. a. ein Nachweis, dass das Institut ueber ausreichendes Anfangskapital verfuegt, ein Geschaeftsplan mit einer Budgetplanung fuer die ersten drei Geschaeftsjahre und die Beschreibung der Massnahmen zur Erfuellung der Sicherungsanforderungen (Paragr. 17 ZAG) einzureichen. Das Institut muss bei seiner Taetigkeit insbesondere die Sicherung der Kundengelder fuer den Insolvenzfall gewaehrleisten. Vorteile auf einen BlickKommentierung der einzelnen Paragrafen unter wissenschaftlichen wie praktischen GesichtspunktenEinbeziehung der Technischen Regulierungsstandards (RTS) nach der Deleg. VO 2018/389starke Beruecksichtigung der Aufsichtspraxis der BaFin und EBAbesonderes Augenmerk auf Unternehmen der Realwirtschaft, die - haeufig unwissentlich - Zahlungsdienste erbringenQuerbezuege zum KWG Zur NeuauflageBeruecksichtigung der juengsten Aenderungen des ZAG, insbes. durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz, das Sanktionsdurchsetzungsgesetz II und das FinanzmarktintegritaetsstaerkungsgesetzIntegration der juengsten Aenderungen der Technischen Regulierungsstandards (RTS)Implementierung der neuen EBA-Leitlinien zur Bereichsausnahme fuer sog. limited networksBeruecksichtigung des aktualisierten BaFin-MerkblattsAusblick auf die - im Entwurf vorliegende - kuenftige Regulierung (Zahlungsdiensterichtlinie III und Zahlungsdienste-VO) Zielgruppe Fuer Rechtsanwaltschaft; Aufsichtsbehoerden; Gerichte und Staatsanwaltschaften; Wirtschaftspruefung; Zahlungsdienstleister (dort: Rechts- und Compliance-Abteilungen sowie Interne Revision) und FinTechs; Unternehmen der Realwirtschaft, die (auch) Zahlungsdienste erbringen (dort insb. Rechtsabteilungen).