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商品詳細

Die taetige Reue nach Paragr. 306e StGB bei den Brandstiftungsdelikten

Die taetige Reue nach Paragr. 306e StGB bei den Brandstiftungsdelikten : Mit besonderem Blick auf den "erheblichen Schaden".

・ISBN 978-3-339-13842-2 Brosch. EUR 88.90

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著者・編者Russo, Selin,
シリーズStrafrecht in Forschung und Praxis
出版社(Kovac, GW)
出版年月2024.03
ページ数208 S.
言語ENG
ニュース番号<722-499>

解説

Die taetige Reue bei den Brandstiftungsdelikten stellt fuer den Taeter eine erweiterte bzw. zusaetzliche Ruecktrittsmoeglichkeit dar, einer Strafbarkeit ganz oder teilweise zu entgehen. Sie dient dem Taeter somit als eine Verlaengerung des Ruecktrittzeitraums und ist ungeachtet der Vollendung der Brandstiftung anwendbar. Mit der sogenannten grossen Strafrechtsreform wurde der neue Paragr. 306e StGB (Paragr. 310 StGB a.F.) eingefuehrt und im Vergleich zu seiner Vorgaengernorm fast vollstaendig umformuliert. Zu Beginn der Arbeit wird zunaechst der geschichtliche Kontext der Norm wiedergegeben, der von ihrer erstmaligen Erwaehnung in dem erlassenen Zwoelftafelgesetz von 450 v. Chr. zurueckreicht und bis zum Sechsten Gesetz zur Reform des Strafrechts fuehrt. Die Arbeit beschaeftigt sich sodann intensiv mit der Frage der einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen der taetigen Reue nach Paragr. 306e StGB, insbesondere der Anforderungen an das Loeschen des Brandes und der sog. antizipierten taetigen Reue. Auch werden die unterschiedlichen Rechtsfolgen bei den verschiedenen Brandstiftungsdelikten betrachtet und Stellung hinsichtlich der haeufig aufgeworfenen Frage eines moeglichen Ungleichgewichts zwischen dem vorsaetzlichen und dem fahrlaessigen Brandstifter. Die Verfasserin prueft anhand von Statistiken die tatsaechliche Relevanz der taetigen Reue nach Paragr. 306e StGB in der taeglichen Praxis und nimmt eine Analyse der bisherigen Rechtsprechung zu diesem Thema vor. Es folgt ein Blick auf vergleichbare Tatbestaende des Strafgesetzbuches, die ebenfalls positives Verhalten nach der Tatvollendung honorieren. Auch wird ein Vergleich zu den Strafgesetzesbuecher anderer Laender gezogen. Insbesondere wird ein kritischer Blick auf die Tatbestandsvoraussetzung des ?erheblichen Schadens“ geworfen. Es erfolgt eine Abgrenzung anhand der verschiedenen Tatbestandsobjekte und Schadenskategorien. Abschliessend nimmt die Verfasserin Stellung zu den unterschiedlichen Theorien zur Erheblichkeit des Schadens und diskutiert die Folgen einer Abschaffung der taetigen Reue.