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Digitaler Nachlass - zwischen Erbrecht und Datenschutz.

Digitaler Nachlass - zwischen Erbrecht und Datenschutz.

・ISBN 978-3-339-13728-9 Brosch. EUR 88.90

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著者・編者Manhart, Johannes,
シリーズStudien zum Erbrecht
出版社(Kovac, GW)
出版年月2023.11
ページ数228 S.
言語GER
ニュース番号<713-645>

解説

Diese Abhandlung ordnet den digitalen Nachlass in den rechtlichen Gesamtkontext ein, arbeitet die entscheidenden Problematiken heraus und versucht diese einer Loesung zuzufuehren. Johannes Manhart analysiert die bisherige Literatur und Rechtsprechung zur Thematik des digitalen Nachlasses und zeigt die tangierten Interessen der Beteiligten auf. Wer soll und darf nach dem Tod des Inhabers auf Onlinekonten und SocialMedia-Profile zugreifen? Duerfen die Erben saemtliche Chat-Nachrichten einfach einsehen oder bestehen hier rechtliche Hindernisse? Wer hat welche Interessen und werden diese von der geltenden Rechtslage abgebildet? Johannes Manhart bearbeitet diese Fragestellungen anhand des geltenden nationalen und europaeischen Rechts. Insbesondere das deutsche Erbrecht sowie das mit der DSGVO vereinheitlichte europaeische Datenschutzrecht wendet er auf den Erbfall digitaler Konten an. Er konstatiert den Grundsatz, dass das geltende Recht keinen Unterschied zwischen analogem und digitalem Raum kennen duerfe. Es werden Phaenomene des digitalen Zeitalters eroertert, die eine unterschiedliche Behandlung analog und digital verkoerperter Informationen rechtfertigen koennten. Hier geht die Arbeit auch auf den Datenbegriff und die Problematik digitaler Speichermedien ein. Ausserdem wird analysiert, ob das Erbrecht- und Datenschutzrecht modern genug ist, um den digitalen Gegebenheiten Rechnung tragen zu koennen. Ausfuehrlich analysiert der Autor die Facebook-Entscheidung des BGH aus dem Jahr 2018 und zeigt auf, dass die Rechtsprechung noch nicht an ihrem Ende angekommen sein kann. Johannes Manhart waehlt mit guten Argumenten einen anderen Weg als der BGH, indem die DSGVO konsequent angewandt wird. Schliesslich wird so am Ende der Arbeit auch eine rechtskonforme Loesung fuer die Problematiken des digitalen Nachlasses vorgeschlagen. Johannes Manhart zeigt auf, dass das geltende Recht ausreicht und lediglich technisch konsequent umgesetzt werden muesste.