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Recht als Symmetrie

Recht als Symmetrie : Ein Beitrag zur Theorie des subjektiven Privatrechts. 対称性としての法-主観的な私法の理論

・ISBN 978-3-16-153223-8 Ln. EUR 114.00

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電子版あり 大学・学術機関向け電子ブック(eBook)ISBN 978-3-16-154183-4

著者・編者Florstedt, Tim,
シリーズJus Privatum
出版社(Mohr, GW)
出版年月2015
ページ数380 S.
言語GER
ニュース番号<629-1172 629-1484>

解説

In der Privatrechtsordnung gibt es scheinbar unzaehlige Grundsaetze und Normen, nach denen Vor- und Nachteile nach symmetrischen Mustern verteilt werden. Die vorgelegte Arbeit enthaelt die erste Grundlagenuntersuchung zu diesen symmetrischen Phaenomenen im Privatrecht.In methodischer Hinsicht untersucht Tim Florstedt Symmetrien im geltenden Recht mit systemjuristischen Mitteln. Er trennt zwei Teilbereiche des Zivilrechts, um anhand von elementaren und repraesentativen Kernprinzipien und Einzelregeln eine moeglichst vollstaendige Sicht auf solche Symmetrien zu erlangen. In dem ersten Bereich werden die Zuordnungen von Guetern oder Handlungen durch institutionelle Formen (z.B. Eigentum, Vertretung) untersucht. Ebenfalls betrachtet werden die Durchbrechungen der im BGB streng institutionalisierten Gueter- oder Handlungszuordnung, also die seltenen Faelle, in denen Vor- oder Nachteile nicht aufgrund einer Form, sondern aufgrund "materieller" Gruende verteilt werden. Im zweiten Hauptteil widmet sich der Autor dem Wechsel von Rechtszustaendigkeiten an Guetern oder Handlungen. Anhand ausgewaehlter Vertragstypen und anhand von Regeln der Vertragsabwicklung ueberprueft er, ob sich dieselben symmetrierechtlichen Wertungen nachweisen lassen wie in der Gueterordnung.In theoretischer Hinsicht werden Aussagen zu dem Inhalt subjektiver Rechte formuliert. Im Zivilrecht sind subjektive Rechte die Grundform der privatrechtlichen Zuordnung. Eine Symmetrietheorie, die von zivilrechtlichen Verteilungssaetzen fuer Vor- und Nachteile (bezogen auf Sachen oder Handlungen) handelt, ist deswegen zugleich eine Theorie der privatrechtlichen Befugnis. Die innere Harmonie privatrechtlicher Institutionen, die aus miteinander verknuepften privaten Rechten bestehen, laesst sich nur symmetrietheoretisch nachvollziehen. Im Innern der subjektivrechtlichen Befugnis hat man sich nicht eine ewige Idee, z.B. von "Freiheit", sondern den Endpunkt einer symmetrischen Kopplung zu denken.