株式会社極東書店トップ > 商品一覧 > Der Verfall des Eigentums : Ersitzung und Verjährung der Vindikation am Beispiel von Raubkunst und Entarteter Kunst(Der Fall Gurlitt).
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解説
Das (besitzlose) Eigentum ist kein ewiges Recht. Es kann sich mannigfach verfluechtigen, fuer den urspruenglichen Eigentuemer verloren gehen. Wenn es nicht schon vorher zum Erwerb eines Dritten vom Nichtberechtigten gekommen ist (?? 932 ff. BGB), findet der Verfall als Vorgang in der Zeit statt. Dem nicht besitzenden Eigentuemer rinnt sein Eigentum durch die Finger. Die Zeit kann akquisitiv wirken. Der Zerfall geschieht rueckstandslos, wenn ein Dritter durch Ersitzung eigenes Eigentum geriert. Aber auch wo es nicht zur Ersitzung kommt, erodiert das Eigentum. Denn die Zeit wirkt extinktiv. Der Herausgabeanspruch aus dem Eigentum verjaehrt. Andreas Bergmann spuert diesen, teils aeusserst komplizierten Zusammenhaengen am Beispiel von NS-Raubkunst und sogenannter "Entarteter Kunst" nach.