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"Einheitstaeterschaft" statt Tatherrschaft

"Einheitstaeterschaft" statt Tatherrschaft : Zur Abkehr von einem differenzierenden Beteiligungsformensystem in einer normativ-funktionalen Straftatlehre. 行為支配ではなく「統一的正犯」

・ISBN 978-3-16-149811-4 Ln. EUR 139.00

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著者・編者Rotsch, Thomas,
出版社(Mohr, GW)
出版年月2008
ページ数560 S.
言語GER
ニュース番号<559-917>

解説

Das deutsche Strafrecht unterscheidet - wie viele auslaendische Rechtsordnungen auch - verschiedene Beteiligungsformen. Waehrend einerseits in ? 25 StGB die einzelnen Formen von Taeterschaft normiert sind, ist andererseits die Teilnahme in ? 26 StGB (Anstiftung) und ? 27 StGB (Beihilfe) geregelt. Thomas Rotschs Untersuchung nimmt ihren Ausgangspunkt bei der Erkenntnis, dass eine ueberzeugende Abgrenzung dieser Beteiligungsformen bis heute nicht gelungen ist. Der Autor zeigt, dass das vermeintlich differenzierende System des deutschen Strafrechts in vielen Bereichen laengst vom Einheitstaetergedanken durchdrungen ist. In einem historischen und rechtsvergleichenden Abriss legt er dar, dass auch dieses monistische Modell individueller Verantwortlichkeitsbeschreibung nicht zu halten ist. Der Autor unternimmt daher erstmals den Versuch, die Grundlage fuer eine normativ-funktionale Straftatlehre zu schaffen, die auf jegliche - terminologische wie sachliche - Differenzierung verzichtet. In diesem zweistufigen normativen System strafunrechtsrelevanter Zustaendigkeit folgt der normativen Verknuepfung von Erfolg und Handlung auf einer zweiten Wertungsstufe die Pruefung der Frage, ob der dem Taeter zurechenbare Eintritt des tatbestandsmaessigen Erfolges auch zu einer Beeintraechtigung des durch die Norm geschuetzten Rechtsgutes gefuehrt hat. Damit findet eine Zuschreibung strafrechtlicher Verantwortlichkeit allein ueber die Unterscheidung in unmittelbare und mittelbare Rechtsgutsbeeintraechtigungen statt.