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Verjaehrungshemmung durch Rechtsverfolgung: Insbesondere ein Beitrag zur Behandlung verfahrensrechtlich fehlerhafter Rechtsverfolgungsmassnahmen des Paragr. 204 Abs. 1 BGB.

Verjaehrungshemmung durch Rechtsverfolgung: Insbesondere ein Beitrag zur Behandlung verfahrensrechtlich fehlerhafter Rechtsverfolgungsmassnahmen des Paragr. 204 Abs. 1 BGB. 権利訴追による消滅時効の妨げ-手続法法上の 瑕疵ある権利訴追措置:民法典204条1項-

・ISBN 978-3-16-155995-2 Brosch. EUR 94.00

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電子版あり 大学・学術機関向け電子ブック(eBook)ISBN 978-3-16-155996-9

著者・編者Philipp, Markus,
シリーズStudien zum Privatrecht
出版社(Mohr, GW)
出版年月2018
ページ数380 S.
言語GER
ニュース番号<646-1432 646-L1094>

解説

Eine Rechtsverfolgungsmassnahme, welche die verfahrensrechtlichen Anforderungen nicht erfuellt, hemmt nach allgemeiner Auffassung die Verjaehrung auch dann, wenn sie "nur" unzulaessig, nicht aber wenn sie unwirksam ist. Gegenwaertig bestimmt die verfahrensrechtliche Fehlerfolgenlehre, ob die materiell-rechtliche Wirkung des ? 204 Abs. 1 BGB eintritt. Markus Philipp legt dar, dass diese Handhabung dem Sinn und Zweck der Norm, der nach einhelliger Auffassung in der Warnung des Schuldners besteht, nicht gerecht wird. Er befuerwortet stattdessen einen schuldnerorientierten Beurteilungsmassstab: Verjaehrungshemmung ist demnach zu bejahen, wenn die Auslegung der Rechtsverfolgungsmassnahme analog ?? 133, 157 BGB erkennen laesst, dass der Glaeubiger mit dieser sein Recht durchsetzen wollte, und wenn der Schuldner erkennen kann, welcher Anspruch konkret geltend gemacht wird (Individualisierung).