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商品詳細
Ausgewaehlte marktmissbrauchsrechtliche Risiken bei Veroeffentlichungen durch Emittenten und Vorstandsmitglieder auf Social Media sowie Ansaetze zur Praevention durch den Emittenten.
・ISBN 978-3-339-13608-4 Brosch. EUR 99.80
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| 著者・編者 | Hirsch, Mario Alexander, |
|---|---|
| シリーズ | Schriften zum Bank- und Kapitalmarktrecht |
| 出版社 | (Kovac, GW) |
| 出版年月 | 2023.08 |
| ページ数 | 336 S. |
| 言語 | GER |
| ニュース番号 | <710-588> |
解説
Nicht nur bei privaten Personen nimmt die Beliebtheit und die Nutzung von Social Media zu. Unternehmen und deren Vorstandsmitglieder nutzen soziale Medien, um die Kapitalmarktoeffentlichkeit anzusprechen. Waehrend jedenfalls die groesseren Aktiengesellschaften eigene Social Media-Kanaele unterhalten, posten Vorstandsmitglieder, insbesondere Vorstandsvorsitzende, oft auch ueber ihre privaten Profile. Haben die Veroeffentlichungen einen Bezug zum Unternehmen, stellt sich die Frage, inwieweit der Emittent oder das Vorstandsmitglied die Information ueberhaupt auf Social Media preisgeben darf. Die amerikanische Boersenaufsicht SEC setzte sich in der juengeren Vergangenheit infolge von Veroeffentlichungen auf Social Media durch CEOs vermehrt mit der Tauglichkeit sozialer Medien als Veroeffentlichungskanal und moeglichen Marktmanipulationen infolge von Veroeffentlichungen auseinander. Der Verfasser uebertraegt diese Faelle auf das europaeische Marktmissbrauchsrecht und untersucht, inwieweit bei Veroeffentlichungen durch Vorstandsmitglieder ein Verstoss gegen die Anforderungen an den Inhalt und die Art und Weise einer Ad-hoc-Veroeffentlichung, das Marktmanipulationsverbot und das Verbot der unerlaubten Offenlegung von Insiderinformationen droht. Veroeffentlichungen durch ein Vorstandsmitglied sind dem Unternehmen unter Umstaenden zuzurechnen. Bei der Offenlegung von Insiderinformationen kommt fuer das Unternehmen nicht nur eine Haftung nach Paragr. 97 f. WpHG in Betracht. Vielmehr droht auch ein erheblicher Imageverlust. Abschliessend gibt der Verfasser daher Anregungen, welche praeventiven Massnahmen Unternehmen ergreifen koennen, um Verstoessen durch Vorstandsmitglieder zuvorzukommen. Erschwert wird dies dadurch, dass die Kapitalmarktkommunikation zur Leitungsaufgabe des Vorstands gehoert.