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Versicherungsmissbrauch im suedkoreanischen und deutschen Strafrecht.

Versicherungsmissbrauch im suedkoreanischen und deutschen Strafrecht.

・ISBN 978-3-339-13754-8 Brosch. EUR 98.90

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著者・編者Song, Jeongmin,
シリーズStrafrecht in Forschung und Praxis
出版社(Kovac, GW)
出版年月2023.10
ページ数286 S.
言語GER
ニュース番号<710-472 710-547>

解説

Versicherungsbetrug wird auch als Quiet Catastrophe bezeichnet und ist eine gesellschaftsfeindliche Straftat, die zu einem schrumpfenden Versicherungswesen und sogar zu einem Mangel an Moral in der Gesellschaft fuehrt. Versicherungsbetrug hat es im Versicherungswesen schon immer gegeben, so dass es nicht unangemessen ist, die Geschichte des Versicherungswesens als die Geschichte des Versicherungsbetrugs zu bezeichnen. Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) e.V. werden allein in Deutschland jaehrlich Schaeden in Hoehe von mindestens 5 Mrd. Euro durch Betrug verursacht. In Deutschland wurde der Ernst der Auswirkungen des Versicherungsbetrugs schon frueher erkannt und dieser als Straftat behandelt. Das StGB hat in der Vergangenheit zwischen Betrug und Versicherungsbetrug unterschieden, um Versicherungsbetrug in der Feuer- und Seeversicherung zu bestrafen. Da jedoch Kritik laut wurde, dass diese Bestimmung nur fuer bestimmte Versicherungsbetrugsfaelle gelte und die meisten Versicherungsbetrugsfaelle dem allgemeinen Betrug zuzuordnen seien, wurde 1998 der Begriff Versicherungsbetrug in Versicherungsmissbrauch geaendert. Der Anwendungsbereich wurde durch die Aenderung auf die Sachversicherung ausgedehnt, und es wurde eine Bestimmung aufgenommen, wonach auch der Versuch bestraft werden kann. In Korea hingegen wurde Versicherungsbetrug gemaess Paragr. 347 KStGB (Betrug) und Paragr. 3 KGSW (Verschaerfte Bestrafung fuer bestimmte Vermoegensdelikte) bestraft, wenn die Tat nur auf Vermoegensbetrug abzielte, nicht aber in Form von anderen Straftaten und Kombinationsdelikten. Der Nationalversammlung wurden jedoch mehrere Gesetzesentwuerfe vorgelegt, die darauf abzielen, den immer spezifischeren und raffinierteren Versicherungsbetrug wirksam zu bekaempfen. Darunter befindet sich das KSPV, eine Form von Sondergesetz, das von der Nationalversammlung am 3. Maerz 2016 verabschiedet wurde und seit dem 30. September desselben Jahres in Kraft ist. Sowohl in Deutschland als auch in Suedkorea zielt die Betrugsabwehrarbeit eines Versicherers im Allgemeinen in erster Linie darauf ab, unberechtigte Ansprueche abzuwehren, und weniger darauf, die Versicherungsgesellschaft vor Versicherungsbetruegern zu schuetzen. Aber es bestehen auch Unterschiede. Paragr. 265 StGB ist gegenueber Paragr. 263 StGB subsidiaer. Hingegen wurde das KSPV geschaffen, um dem Versicherungsbetrug Vorrang vor dem Betrug im Strafrecht zu geben. Daher ist das Verhaeltnis zwischen Betrug und Versicherungsbetrug in Deutschland voellig anders als das Verhaeltnis zwischen dem Betrugstatbestand und dem Sondergesetz in Korea.