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Allgemeinkundigkeit: Paragr. 291 ZPO als Rechtsgrundlage richterlicher Internetrecherchen?

Allgemeinkundigkeit: Paragr. 291 ZPO als Rechtsgrundlage richterlicher Internetrecherchen?

・ISBN 978-3-16-156219-8 Ln. EUR 99.00

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電子版あり 大学・学術機関向け電子ブック(eBook)ISBN 978-3-16-156220-4

著者・編者McCorkle, Alena,
シリーズVeröffentlichungen zum Verfahrensrecht
出版社(Mohr, GW)
出版年月2018
ページ数260 S.
言語GER
ニュース番号<646-1474 646-P2725>

解説

Nach ? 291 ZPO beduerfen "Tatsachen, die bei dem Gericht offenkundig sind", keines Beweises. Dies wird dahingehend ausgelegt, dass auch solche Tatsachen vom Beweis befreit sind, die das Gericht aus allgemein zugaenglichen, ,zuverlaessigen' Internetquellen ermitteln kann. Alena McCorkle wendet sich gegen solche Internetrecherchen im Richterzimmer und stuetzt sich dafuer auf den Beibringungsgrundsatz, den Grundsatz der Parteioeffentlichkeit der Beweisaufnahme sowie die richterliche Neutralitaet und Distanz zum Sachverhalt. Die Allgemeinkundigkeit als Unterfall der Offenkundigkeit wird in ihrem historischen und heutigen Verstaendnis analysiert und die ,Ermittelbarkeit' als Wesensmerkmal abgelehnt. Die vorgeschlagene Definition der Allgemeinkundigkeit beruecksichtigt die urspruengliche Bedeutung des ? 291 ZPO fuer die Verwertung vorhandener Kenntnisse des Gerichts. Fuer Faelle fehlender Kenntnis stellt die Autorin alternative Moeglichkeiten der Internetnutzung im Zivilprozess vor.