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商品詳細
Die Entwicklung der Paragr. 153 und 371 der Abgabenordnung - ein Perspektivwechsel? : Systematische Aufarbeitung der Abgrenzung einer Berichtigung nach Paragr. 153 AO und einer Selbstanzeige nach Paragr. 371 AO anhand der Grundprinzipien des Steuer- und Steuerstrafrechts unter besonderer Beruecksichtigung des Anwendungserlasses zu Paragr. 153 AO des Bundesministeriums der Finanzen.
・ISBN 978-3-339-13394-6 Brosch. EUR 88.90
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| 著者・編者 | Krüger, Benedikt, |
|---|---|
| シリーズ | Steuerrecht in Forschung und Praxis |
| 出版社 | (Kovac, GW) |
| 出版年月 | 2023.04 |
| ページ数 | 248 S. |
| 言語 | GER |
| ニュース番号 | <702-696> |
解説
Der Autor untersucht die Berichtigung nach Paragr. 153 AO und die Selbstanzeige nach Paragr. 371 AO sowie ihre Abgrenzung auf Vereinbarkeit mit den Grundprinzipien aus Steuerrecht und Strafrecht. Gerade in der Praxis ist die Einordnung in den richtigen Kontext von grosser Wichtigkeit. Richtet der Steuerpflichtige seine Erklaerung an der falschen Vorschrift aus, droht ihm nicht selten erheblicher Schaden. So liefert er womoeglich selbst die fuer seine Verurteilung erforderlichen Informationen, ohne von der strafbefreienden Wirkung der Selbstanzeige zu profitieren. Nimmt er umgekehrt das Vorliegen eines Selbstanzeigesachverhalts an, obwohl tatbestandlich eine Berichtigung vorzunehmen waere, wird er sich moeglicherweise ausserstande sehen, die erhoehten Anforderungen der Selbstanzeige zu erfuellen und aus diesem Grund ueberhaupt keine Korrekturerklaerung abgeben. Die Trennung wirft in der Praxis vor allem deshalb Schwierigkeiten auf, weil sich die steuerliche Pflicht zur Berichtigung nach Paragr. 153 AO und das Recht zur strafbefreienden Selbstanzeige nach Paragr. 371 AO allein im subjektiven Tatbestand voneinander unterscheiden. Entscheidendes Kriterium fuer die Abgrenzung sind die Kenntnis und der Wille des Steuerpflichtigen zur Abgabe einer fehlerhaften Erklaerung, die in der Regel einem Dritten verschlossen bleiben. Um die ausserordentliche schwierige Abgrenzung zwischen beiden Vorschriften zu erleichtern, hat das Bundesministerium der Finanzen ein Schreiben veroeffentlicht, das die Voraussetzungen und Rechtsfolgen beider Vorschriften einander gegenueberstellt. Der Autor beleuchtet anhand der Grundprinzipien die Frage, ob dieses Schreiben eher dem steuerrechtlichen oder strafrechtlichen Kontext zuzuordnen ist und welche Folgen sich daraus fuer den Steuerpflichtigen ergeben, der beabsichtigt, die Fehlerhaftigkeit seiner Steuererklaerung den Finanzbehoerden mitzuteilen. Damit ist das Thema gleichermassen fuer die Wissenschaft wie die Praxis von groesster Bedeutung.