株式会社極東書店トップ商品一覧Die Mordmerkmale im deutschen und kalifornischen Strafrecht : Eine rechtvergleichende Untersuchung der Merkmale "Heimtücke", "Grausamkeit", "Habgier" und des "sonst niedrigen Beweggrundes" am Beispiel des California Penal Code.

商品詳細

Die Mordmerkmale im deutschen und kalifornischen Strafrecht

Die Mordmerkmale im deutschen und kalifornischen Strafrecht : Eine rechtvergleichende Untersuchung der Merkmale "Heimtücke", "Grausamkeit", "Habgier" und des "sonst niedrigen Beweggrundes" am Beispiel des California Penal Code.

・ISBN 978-3-8487-8832-3 Brosch. EUR 84.00

¥22,453.- (税込) (※)価格はご注文時の参考価格となります。
納品価格につきましては書籍の入荷時点で確定となります。
版元の原価改定、外国為替の変動等により異なる場合がございますので、予めご了承下さい。

お気に入り

電子版あり 大学・学術機関向け電子ブック(eBook)ISBN 978-3-7489-3392-2

著者・編者Westermann, Alexandra,
シリーズStudien zum Strafrecht
出版社(Nomos, GW)
出版年月2022.06
ページ数299 S.
言語GER

解説

Der deutsche Mordparagraf ist reformbedürftig, das steht fest. Doch, dass ein Verzicht auf sämtliche Mordmerkmale nicht gewinnbringend ist, versucht die Arbeit darzulegen. Die Besonderheit der Bearbeitung liegt darin, dass zur Feststellung eines möglichen ?Kernanwendungsbereichs“ der vier untersuchten Mordmerkmale (Heimtücke, Grausamkeit, Habgier und des sonst niedrigen Beweggrundes) das kalifornische Strafgesetzbuch unterstützend hinzugezogen wird. Auch dort rechtfertigt nur das Vorliegen (wenigstens) eines sogenannten special circumstance die Verhängung der dortigen Höchststrafe. Die Verwirklichung der schwersten Form der Tötung ? 1st degree murder ? genügt allein nicht. Die special circumstances erfüllen damit in etwa die Funktion von Regelbeispielen. Der rechtsvergleichende Blickt zeigt erstaunlich viele Übereinstimmungen bei der Einordnung von bestimmten Umständen einer vorsätzlichen Tötung als besonders strafwürdig. Die Arbeit kommt schließlich zu dem Ergebnis, dass für jedes Merkmal ein Kernanwendungsbereich bestimmt werden kann, gleichwohl benötigt man einen flexiblen Strafrahmen. Eine mögliche Reform sollte sich daher im Kern mit der Rechtsfolgenseite beschäftigen ? einer Abschaffung der Mordmerkmale bedarf es hingegen nicht.