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商品詳細
Urheberwissenschaftsschranke.
・ISBN 978-3-339-12812-6 Brosch. EUR 88.90
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| 著者・編者 | Bleckat, Alexander, |
|---|---|
| シリーズ | Studien zum Gewerblichen Rechtsschutz und zum Urheberrecht |
| 出版社 | (Kovac, GW) |
| 出版年月 | 2022.01 |
| ページ数 | 230 S. |
| 言語 | GER |
| ニュース番号 | <670-1367> |
解説
Das Werk ?Urheberwissenschaftsschranke“ hat die neuen Wissenschaftsschranken in den Paragr. 60a ff. UrhG, die auf der InfoSoc-RL und DSM-RL beruhen sowie urheberrechtliche Schranken zu Gunsten der Wissenschaft, Forschung und Lehre darstellen, auf deren Verfassungsrechts- und Unionsrechtskonformitaet hin ueberprueft. Dafuer wurden zunaechst die widerstreitenden Interessen der Urheber, Verlage, Wissenschaftler, Bibliotheken und der Allgemeinheit dargestellt. Insbesondere musste dabei herausgestellt werden, dass die Urheber durch die Schaffung von urheberrechtlichen Wissenschaftsschranken hinzunehmen haben, dass ihre Werke ohne deren Zustimmung durch einen privilegierten Personenkreis genutzt werden duerfen. Anschliessend wurde auf die grundrechtliche Konfliktlage eingegangen, wobei insbesondere die Wissenschaftsfreiheit mit der Eigentumsfreiheit abgewogen werden musste. Ferner wurden die weiteren grundrechtlich relevanten Aspekte wie z.B. der Umweltschutz und das Sozialstaatsprinzip, welche bei der Kodifikation der Wissenschaftsschranken ebenfalls vom Gesetzgeber beruecksichtigt worden sind, erlaeutert. Der Verfasser gelang letztendlich zu dem Ergebnis, dass die konkrete Ausgestaltung der aktuellen Wissenschaftsschranken einen angemessenen Ausgleich zwischen den betroffenen Grundrechten herstellt und verfassungs- sowie unionsrechtskonform sind. Darueber hinaus erfolgte eine Kommentierung und Auslegung der Tatbestandsmerkmal in den Paragr. 60a ff. UrhG, wobei der Verfasser zur Wahrung der Angemessenheit der Vorschriften zu einer restriktiven Auslegung tendiert. Abschliessend wurde vom Verfasser zur Vorbeugung vor missbraeuchlichen Verwertungshandlungen ein Gesetzesvorschlag de lege ferenda unterbreitet, der den Bildungseinrichtungen bzw. Verantwortlichen die Implementierung von IT-Sicherheitsmassnahmen zum Schutze der Urheberrechte und Einhaltung der Wissenschaftsschranken auferlegt.