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Kommentar Datenschutz-Grundverordnung.

Kommentar Datenschutz-Grundverordnung. 2., erw. u. aktual. Aufl.

・ISBN 978-3-8462-1021-5 Geb.

長期未刊

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著者・編者Gierschmann, Sibylle / Schlender, Katharina u. a. (Hrsg.),
出版社(Reguvis Fachmedien, GW)
出版年月2022.02
ページ数1700 pp.
言語GER
ニュース番号<670-1111 251-38475>

解説

Die Bedeutung der DS-GVO ist kaum zu ueberschaetzen. Wer personenbezogene Daten in der EU verarbeitet, ist ihren Regelungen unterworfen. Dies betrifft alle Unternehmen ungeachtet ihrer Groesse oder ihres Sitzes innerhalb oder ausserhalb der EU, fast alle Behoerden und sogar Privatpersonen bei nicht-kommerziellen Taetigkeiten. Dabei ist die DS-GVO vielfach weniger praezise als das bisherige Recht. Unbestimmte Rechtsbegriffe werfen unzaehlige Auslegungsfragen auf. Auf die bisherige Rechtsprechung kann nicht ohne Weiteres zurueckgegriffen werden. Die jeweiligen mitgliedstaatlichen Rechtstraditionen sind in Frage gestellt. Dies alles fuehrt auch nach Inkrafttreten der DS-GVO noch zu erheblicher Rechtsunsicherheit. Eine EU-weit einheitliche Auslegung wird erst langfristig durch den EuGH erreicht werden - und das auch nur in Einzelfragen. Bis dahin beanspruchen viele die Deutungshoheit ueber die DS-GVO. Dies sind mitgliedstaatliche Gesetzgeber, Datenschutzaufsichtsbehoerden, Datenschutzbeauftragte, Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Verbaende, Unternehmensberater, Rechtsanwaelte, die Europaeische Kommission und viele mehr. Von diesem vielstimmigen Chor hebt sich der vorliegende Kommentar dadurch ab, dass er Auslegungsfragen, Wertungswidersprueche und Anwendungsprobleme der DS-GVO offen diskutiert. Er macht praktikable Umsetzungsvorschlaege und enthaelt Argumentationshilfen fuer die kommenden rechtlichen Auseinandersetzungen. Der Kommentar Datenschutz-Grundverordnung bietet wertvolle Hinweise zu der fuer die Auslegung wichtigen Entstehungsgeschichte und verschweigt auch nicht Fragen der rechtspolitischen Sinnhaftigkeit. Ferner beruecksichtigt er die BDSG-Vorschriften. Diese werden im Kontext mit den relevanten Vorschriften der DS-GVO erlaeutert.