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Das Erfordernis einer demokratischen Legitimation zwischenstaatlicher Voelkerrechtssubjekte am Beispiel der Europaeischen Union und des Mercosur.

Das Erfordernis einer demokratischen Legitimation zwischenstaatlicher Voelkerrechtssubjekte am Beispiel der Europaeischen Union und des Mercosur.

・ISBN 978-3-339-12466-1 Brosch. EUR 99.80

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著者・編者Levermann, Katharina Francis,
シリーズStudien zum Völker- und Europarecht
出版社(Kovac, GW)
出版年月2021.11
ページ数378 S.
言語GER
ニュース番号<668-898 668-925>

解説

Demokratie ist als Staatsform bekannt. Von ihren Anfaengen bis hin zu ihren neuesten Entwicklungen ist die Demokratie in Form einer unmittelbaren Legitimation durch das Volk mit dem Merkmal der Staatlichkeit verknuepft. Doch laengst hat sie sich aus dem Bereich des Staatlichen hinausgewagt und in zwischenstaatlichen Voelkerrechtssubjekten Eingang gefunden. So finden bereits seit 1979 direkte Wahlen zum Europaeischen Parlament statt. Auch der Mercosur hat den Versuch unternommen, die Mitglieder seines Parlamentes ?Parlasur“ direkt zu waehlen. Ist es somit ueberholt, von Demokratie als einer Staatsform zu sprechen? Erfordert vielmehr nicht bereits das Wirken eines zwischenstaatlichen Voelkerrechtssubjekts in staatlicher Weise eine unmittelbare Rueckfuehrung an den Willen des Volkes? Dieses Werk befasst sich zunaechst mit der Frage, wie ein staatliches Wirken ganz allgemein aussieht. Dieses zugrunde gelegt wird beleuchtet, dass je nach ihrer Ausgestaltung auch zwischenstaatliche Voelkerrechtssubjekte wie ein Staat wirken koennen. In der Folge muessen diese auch unmittelbar demokratisch legitimiert werden. Bei zwischenstaatlichen Voelkerrechtssubjekten ohne Wahrnehmung staatlicher Befugnisse ist hingegen die ?uebliche“ mittelbare demokratische Legitimation durch die Entsendung von demokratisch legitimierten Vertretern in die jeweiligen Organe ausreichend. Die Ergebnisse dieser Studie liefern somit nicht nur fuer die beiden Vergleichsobjekte Europaeische Union und Mercosur Befunde, ob sie hinreichend bzw. nicht sogar ueber Gebuehr demokratisch legitimiert sind. Sie lassen sich vielmehr schablonenartig auf andere bereits bestehende oder gerade in der Planung begriffene zwischenstaatliche Voelkerrechtssubjekte anwenden und so das Mass an erforderlicher demokratischer Legitimation ableiten.