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商品詳細

Verarbeitung von Kundendaten im Wege des Asset Deals im Insolvenzverfahren.

Verarbeitung von Kundendaten im Wege des Asset Deals im Insolvenzverfahren.

・ISBN 978-3-339-12682-5 Brosch. EUR 78.80

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著者・編者Wada, Toshihiro,
シリーズBeiträge zu Datenschutz und Informationsfreiheit
出版社(Kovac, GW)
出版年月2021.12
ページ数176 S.
言語GER
ニュース番号<668-842>

解説

Der Insolvenzverwalter verwertet Kundendaten eines insolventen Unterneh-mens, indem er sie im Wege des Asset Deals im Insolvenzverfahren an den Kaeufer verkauft. Dies traegt zwar zur Glaeubigerbefriedigung bei, allerdings stellt sich aus der Sicht des Datenschutzes die Frage, ob es einer Einwilligung seitens der Kunden bedarf. Der Verfasser setzt sich mit der Untersuchung nicht nur aus der insolvenzrechtlichen, sondern auch der datenschutzrechtlichen Perspektive auseinander, um die Rahmenbedingungen fuer die datenschutzkonforme Verwertung von Kundendaten im Insolvenzverfahren aufzustellen. Zunaechst ist die Massezugehoerigkeit der Kundendaten eine wesentliche Voraussetzung fuer die Verwertung. Ausserdem ist die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften zu beobachten, wenn die Kundendaten personenbezogene Daten im Sinne des Art. 4 Nr. 1 DS-GVO darstellen und der Insolvenzverwalter als Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DS-GVO auftritt. Der Verfasser untersucht, aufgrund welcher Rechtsgrundlage der Insolvenzverwalter die Kundendaten verarbeiten darf. Die Untersuchung geht davon aus, dass die Einwilligung gemaess Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. a DS-GVO keinen Vorzug vor den uebrigen Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. b bis f DS-GVO geniesst. Zur rechtmaessigen Verarbeitung muss der Insolvenzverwalter mindestens eine von den Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 DS-GVO erfuellen. Daher muss der Insolvenzverwalter nicht stets eine Einwilligung der Kunden gemaess Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. a DS-GVO einholen. Der Verfasser schlaegt zum Schutz datenschutzrechtlicher Belange der Kunden vor, wie der Insolvenzverwalter Kundendaten an den Erwerber uebermitteln kann. Zum Gegenstad der Untersuchung gehoeren Informationspflichten, die Widerspruchsloesung, das Recht auf Loeschung, der Einsatz von Mitarbeitern des Insolvenzverwalters und die Moeglichkeit von Geldbussen.