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商品詳細
Die Strafbarkeit der Geheimnishehlerei gemaess Paragr. 23 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 GeschGehG.
・ISBN 978-3-339-12480-7 Brosch. EUR 98.80
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★★★
| 著者・編者 | Ullrich, Ines, |
|---|---|
| シリーズ | Strafrecht in Forschung und Praxis |
| 出版社 | (Kovac, GW) |
| 出版年月 | 2021.09 |
| ページ数 | 270 S. |
| 言語 | GER |
| ニュース番号 | <668-772> |
解説
Der Abfluss von Geschaeftsgeheimnissen durch Betriebsspionage und Geheimnishehlerei stellt heute, trotz oder auf Grund des technischen Fortschrittes, eine ernstere Bedrohung denn je fuer Unternehmen dar. Die teils existentielle Bedeutung derartiger Faelle fuer die betroffenen Unternehmen erweckte ueber einen langen Zeitraum aber weder das Interesse der strafrechtlichen Rechtsprechung noch des Gesetzgebers. Paragr. 17 UWG a.F., der den strafrechtlichen Schutz von Geschaeftsgeheimnissen gewaehrleisten sollte, fuehrte ein wenig beachtetes Nischendasein. Erst infolge der EU-Geschaeftsgeheimnisrichtlinie sah sich auch der deutsche Gesetzgeber gezwungen, den Schutz von Geschaeftsgeheimnissen zu reformieren. Dieser Verpflichtung ist er mit dem Geschaeftsgeheimnisgesetz (GeschGehG v. 26.04.2019) nachgekommen, das mit Paragr. 23 GeschGehG auch eine strafrechtliche Vorschrift enthaelt. Ziel des Gesetzes sollte u.a. die Verbesserung des mit Blick auf Paragr. 17 UWG als unzureichend empfundenen Schutzes von Geschaeftsgeheimnissen sein. Ob dieses Ziel durch das GeschGehG erreicht werden kann, es also den erhofften ?grossen Wurf“ darstellt, wird in der vorliegenden Arbeit untersucht. Zu diesem Zweck erfolgt zunaechst eine Auseinandersetzung mit dem erstmals legaldefinierten (Paragr. 2 GeschGehG) Begriff des Geschaeftsgeheimnisses nebst Vergleich der gefundenen Ergebnisse mit der durch Rechtsprechung und Literatur entwickelten Definition zu Paragr. 17 UWG. Schwerpunkte sind Konzernstrukturen, die Auslagerung von Unternehmensaufgaben an Dritte und das nun ausdruecklich geregelte Reverse Engineering. Hieran schliessen sich eine Darstellung des Tatbestandes der Geheimnishehlerei nebst Vortatanalyse und der Auswirkungen des erstmals normierten Hinweisgeberschutzes an. Auf diesen Grundlagen aufbauend beleuchtet die Untersuchung abschliessend anhand spezifischer Konstellationen, in welchen Faellen ehemalige Mitarbeiter, die Geschaeftsgeheimisse verwerten, welche sie waehrend ihres Beschaeftigungsverhaeltnisses (redlich) erfahren haben, den Tatbestand der Geheimnishehlerei verwirklichen.