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Ueber Schuld und Strafe auf deterministischer Grundlage

Ueber Schuld und Strafe auf deterministischer Grundlage : Mit einem abolitionistischen Epilog.

・ISBN 978-3-339-12654-2 Brosch. EUR 98.80

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著者・編者Spilgies, Gunnar,
シリーズStrafrecht in Forschung und Praxis
出版社(Kovac, GW)
出版年月2021.11
ページ数318 S.
言語GER
ニュース番号<668-771>

解説

Die indeterministische Vorstellung von Willensfreiheit gilt von jeher als konstitutive Voraussetzung fuer Schuld und Strafe und bildet bis heute die Grundlage des herrschenden Schuldstrafrechts. Daran hat auch die mit Beginn des neuen Jahrtausends von renommierten Hirnforschern angestossene und mittlerweile deutlich abgeflaute Debatte ueber die Freiheitsfrage nichts geaendert. Die erhoffte Neudiskussion strafrechtlicher Schuldzuschreibung ist bisher ausgeblieben. Die Mehrheit der Strafrechtswissenschaft ist vielmehr ihrer Immunisierungshaltung treu geblieben und hat die indeterministische Willensfreiheit gegen die neurowissenschaftliche Kritik als unantastbare Grundlage des Schuldvorwurfs verteidigt. Ein wesentlicher Grund hierfuer duerfte auch darin liegen, dass eine ?echte“ deterministische Alternative zum bestehenden indeterministischen Schuldstrafrecht noch immer fehlt. Dieses Werk ist der Versuch, diesen Mangel zu beheben. Sie plaediert nicht einer ueblichen deterministischen Tradition folgend fuer ein spezialpraeventives Massnahmenrecht, sondern wirbt fuer ein Schuldstrafrecht auf deterministischer Grundlage. Den Straftaeter trifft eine dreifache Schuld: eine Schuld als Verursachung der Straftat im Sinne der Verletzung einer Strafrechtsnorm, als Vorwurf der Tatbegehung und als Verpflichtung zur Duldung der Vergeltungsstrafe. Die strafrechtliche Schuldzuschreibung ist als alltagspsychologische Kausalattribution zu verstehen. In diesem Lichte sind die zentralen strafrechtsdogmatischen Begriffe der Schuld, der Entschuldigung, der Schuldfaehigkeit, der Vermeidbarkeit des Verbotsirrtums und der Freiwilligkeit des Ruecktritts vom Versuch neu zu bestimmen. Die grundsaetzliche Begrenzung der strafrechtlichen Sanktion auf die Vergeltungsstrafe erscheint geeignet, die Freiheit der Buerger vor uebermaessigen praeventiven Eingriffen groesstmoeglich zu schuetzen. Zugleich tritt der Autor der herrschenden Ansicht entgegen, Strafe zu verhaengen sei ?eine bittere Notwendigkeit in einer Gemeinschaft unvollkommener Wesen, wie sie die Menschen nun einmal sind“ (Alternativ-Entwurf, 1966). Strafe muss nicht sein. Die Utopie einer abolitionisti¬schen Gesellschaft ist keine Illusion.