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商品詳細
Die Vorteilsanrechnung im Insolvenzanfechtungsrecht.
・ISBN 978-3-339-12324-4 Brosch. EUR 88.90
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★★★
| 著者・編者 | Lindgen, Matthias, |
|---|---|
| シリーズ | Insolvenzrecht in Forschung und Praxis |
| 出版社 | (Kovac, GW) |
| 出版年月 | 2021.06 |
| ページ数 | 234 S. |
| 言語 | GER |
| ニュース番号 | <664-2054> |
解説
Die Rechtsfolgen der Insolvenzanfechtung koennen fuer den Anfechtungsgegner schwerwiegend sein. Insbesondere wird der Anfechtungsgegner es oftmals als ungerecht empfinden, wenn er als Folge der Insolvenzanfechtung etwas herausgeben soll, obwohl er vertragsgerecht eine Gegenleistung an den Insolvenzschuldner erbracht hat und damit ueber keinen Vermoegensvorteil mehr verfuegt. In diesem Zusammenhang stellt sich dann die Frage, ob der Anfechtungsgegner dem Anfechtungsbegehren des Insolvenzverwalters eine von ihm erbrachte Gegenleistung entgegenhalten kann. Das Werk beschaeftigt sich mit der Beruecksichtigung von Vorteilen des Anfechtungsgegners nicht nur anhand der einschlaegigen Rechtsprechungshistorie, sondern untersucht die Vorteilsanrechnung anhand der einzelnen Anfechtungstatbestaende mit den jeweiligen tatbestandsspezifischen Besonderheiten. Hierbei geht die Arbeit auch auf die Thematik ein, inwiefern eine Gegenleistung Beruecksichtigung finden soll bzw. welchen Einfluss es auf die Anwendung der anerkannten Grundsaetze im Insolvenzanfechtungsrecht hat, wenn der Anfechtungsgegner vorgeleistet, dementsprechend in einem gewissen Umfang ein Kreditrisiko auf sich genommen hat. Ein besonderes Anliegen dieser Untersuchung ist die Vorteilsanrechung im Rahmen der Anfechtung wiederkehrender Leistungen. Im Fokus stehen hierbei die stets praxisrelevante Anfechtung von (echten) Kontokorrentverrechnungen sowie die Anfechtung von von mehrfachen Gesellschafterdarlehensgewaehrungen gemaess Paragr. 135 Abs. 1 InsO. Bei der Anfechtung von wiederkehrenden Leistungen ist in der Rechsprechung in Teilen eine Abkehr von den allgemeinen Grundsaetzen des Insolvenzanfechtungsrechts ? inbesondere hinsichtlich des Einzelfallbetrachtungsgebots ? anerkannt, um sachgerechte und praxisnahe Loesungen fuer den jeweiligen Problemkomplex zu schaffen. Die Uebertragbarkeit der weniger strengen Grundsaetze zur Vorteilsanrechnung im Rahmen des Paragr. 64 GmbHG a.F. (Paragr. 15b InsO n.F.) auf das Insolvenzanfechtungsrecht verbietet sich hingegen, da die Schutzrichtungen der jeweiligen Normen divergieren.