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商品詳細
Die Bedeutung der Gegenleistung im Insolvenzanfechtungsrecht.
・ISBN 978-3-339-12448-7 Brosch. EUR 88.90
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★★★
| 著者・編者 | Beghin, Dorian, |
|---|---|
| シリーズ | Insolvenzrecht in Forschung und Praxis |
| 出版社 | (Kovac, GW) |
| 出版年月 | 2021.08 |
| ページ数 | 250 S. |
| 言語 | GER |
| ニュース番号 | <664-2038> |
解説
Das Insolvenzanfechtungsrecht hat gemeinhin den Ruf eine schwer zugaengliche Materie zu sein. Die Vorschriften bilden ein in sich verflochtenes System. Rechtsansichten, die Sonderprobleme sachgerechten Loesungen zufuehren, koennen an anderer Stelle unliebsame Folgeerscheinungen hervorrufen, welche prima facie nur allzu oft im Verborgenen bleiben. Auch die Rechtsprechung zu diesem Themengebiet, die bei erster Betrachtung einzelfallbezogen wirkt, traegt zumeist erst nach intensiver Auseinandersetzung zu Erkenntnisgewinnen beim Rechtsanwender bei. Dorian Beghin befasst sich mit der Wirkung, die eine vom potenziellen Anfechtungsgegner erbrachte Gegenleistung im Rahmen des Insolvenzanfechtungsrechts entfaltet. Die Arbeit enthaelt daher die Auseinandersetzung mit einer Vielzahl praxisrelevanter Fallkonstellationen. Besonders das Zusammenspiel verschiedener Vorschriften des Insolvenzanfechtungsrechts soll - auch anhand von praktischen Beispielen - verdeutlicht werden. Die unterschiedlichen Fallkonstellationen werden den aus Sicht der Verfassers sachgerechten und im Einklang mit der Rechtsprechung stehenden Loesungen zugefuehrt. Dabei werden die verschiedenen Einfallstore fuer die Bedeutung der Gegenleistung im Insolvenzanfechtungsrecht einzeln begutachtet, ohne den Blick fuer das Gesamtgefuege zu verlieren. Die Bedeutung der Gegenleistung wird innerhalb der Voraussetzung der Glaeubigerbenachteiligung nach Paragr. 129 InsO, des Bargeschaeftes nach Paragr. 142 InsO und auf Rechtsfolgenseite innerhalb der Regelung des Paragr. 144 InsO untersucht. Ausserdem wird der Einfluss, der einer erbrachten Gegenleistung bei Ermittlung des Glaeubigerbenachteiligungsvorsatzes zukommt, im Rahmen einer Auseinandersetzung mit der Vorsatzanfechtung nach Paragr. 133 InsO begutachtet. Auf diesem Wege werden freilich auch Aenderungen durch das am 05.04.2017 in Kraft getretene ?Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz“ in den Blick genommen.