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商品詳細

Die Vererbbarkeit des Geldentschaedigungsanspruchs bei Verletzung des Allgemeinen Persoenlichkeitsrechts.

Die Vererbbarkeit des Geldentschaedigungsanspruchs bei Verletzung des Allgemeinen Persoenlichkeitsrechts.

・ISBN 978-3-339-12372-5 Brosch. EUR 85.80

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著者・編者Meichle, Eileen,
シリーズStudien zum Erbrecht
出版社(Kovac, GW)
出版年月2021.08
ページ数190 S.
言語GER
ニュース番号<664-2030>

解説

Die vorliegende Arbeit beschaeftigt sich mit der Vererbbarkeit des Geldentschaedigungsanspruchs bei Verletzung des Allgemeinen Persoenlichkeitsrechts. Konkreter Anlass sich hiermit umfassend auseinanderzusetzen, bot vorliegend das sog. ?Kohl-Urteil“ aus dem Jahre 2018. Die Biografie bzw. Lebenserinnerung des ehemaligen Bundeskanzlers Helmut Kohl: ?Vermaechtnis: Die Kohl Protokolle“, hat in Medien und Politik fuer grosse Aufmerksamkeit gesorgt. In diesem Werk sind teils pikante Aeusserungen des Altkanzlers ueber bekannte Politiker und Persoenlichkeiten des oeffentlichen Lebens enthalten, die er vermeintlich getaetigt haben soll. Vorausgegangen war eine mehrjaehrige Zusammenarbeit des Journalisten Schwan mit Kohl, der urspruenglich als Ghostwriter dessen Memoiren verfassen sollte. Im Rahmen dieser Taetigkeit fanden etliche vertrauliche Gespraeche zwischen den Maennern statt, die auf Tonband aufgenommen wurden. Nachdem sich die beiden jedoch zerstritten und Kohl die Zusammenarbeit gekuendigt hatte, veroeffentlichte Schwan als Mitherausgeber eigenmaechtig das genannte Werk. Hiergegen erhob Kohl Klage, gerichtet auf Geldentschaedigung wegen Verletzung seines Allgemeinen Persoenlichkeitsrechts i.H.v. fuenf Millionen Euro. Durch Urteil des Landgerichts Koeln vom 27.04.2017 wurde dem Altkanzler aufgrund einer schweren Persoenlichkeitsrechtsverletzung schliesslich ein Geldentschaedigungsanspruch i.H.v. einer Million Euro zuerkannt. Diese Summe stellt den hoechsten von deutschen Gerichten in einem solchen Zusammenhang jemals zuerkannten Anspruch dar. Zwar wurde Altbundeskanzler Kohl somit ein Geldentschaedigungsanspruch wegen der Verletzung seines Persoenlichkeitsrechts zugesprochen, allerdings verstarb er vor Rechtskraft des Urteils, da die Beklagten sowie auch der Verlag des Werkes, Berufung hiergegen eingelegt hatten. In diesem Zusammenhang wurde durch Urteil des OLG Koeln vom 29.05.2018 schliesslich festgestellt, dass die von Helmut Kohl erstrittene Rekordsumme nicht dessen Alleinerbin und Ehefrau Maike Kohl-Richter zustehen soll, da der Anspruch unvererbbar sei. Ob der Rechtsprechung zur Unvererbbarkeit des Anspruchs gefolgt werden kann, soll in dieser Arbeit umfassend untersucht werden.