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商品詳細
Die Verguetung des Pflichtverteidigers in Grossverfahren.
・ISBN 978-3-339-12302-2 Brosch. EUR 96.80
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★★★
| 著者・編者 | Lell, Wolfgang Leopold Raphael, |
|---|---|
| シリーズ | Schriften zum Strafprozessrecht |
| 出版社 | (Kovac, GW) |
| 出版年月 | 2021.07 |
| ページ数 | 260 S. |
| 言語 | GER |
| ニュース番号 | <664-1903> |
解説
Diese Arbeit untersucht die gerichtliche Anwendung der Pauschgebuehr gem. Paragr. 51 RVG in grossen Strafverfahren in Deutschland. Nach genannter Vorschrift koennen Pflichtverteidiger eine erhoehte Verguetung in solchen Verfahren erhalten, die ?besonders schwierig“ oder ?besonders umfangreich“ sind; in welcher Hoehe, war allerdings seit jeher unklar, was zu einem regelrechten Meinungswildwuchs in Rechtsprechung und Literatur gefuehrt hat. Leidtragende sind regelmaessig die Pflichtverteidiger. Exemplarisch fuer eine prekaere Gebuehrensituation der Pflichtverteidiger ist der 2018 zu Ende gegangenen NSU-Prozess. Hier erreichte die rechnerische Verguetung nicht mal das Niveau des gesetzlichen Mindestlohns. Dafuer verantwortlich war, wie auch in vergleichbaren, frueheren Verfahren, alleine die ungeregelte und unvorhersehbare Anwendung von Paragr. 51 RVG durch das Gericht. Dieser Missstand steht einer ordnungsgemaessen Strafverteidigung entgegen. Hieraus erklaert sich auch die gesellschaftliche und rechtsstaatliche Relevanz dieser Arbeit: Elementare Pflicht des Rechtsstaats ist es, eine ordnungsgemaesse Verteidigung im Strafverfahren sicherzustellen. Das gilt gerade in Grossverfahren, die stets erhebliche Vorwuerfe zum Gegenstand haben und in denen Beschuldigten gravierende Sanktionen drohen. Solche Verfahren haben insbesondere Vorbildfunktion fuer die Instanzrechtsprechung und die breite Oeffentlichkeit ? auch und gerade im Hinblick auf das Ansehen der deutschen Justiz in der Welt. Zum anderen bemisst sich die Qualitaet des deutschen Rechtsstaats aber insbesondere auch an der Qualitaet der Strafverteidigung, die der Staat dem Angeklagten zuteilwerden laesst. Die angemessene Finanzierung der Verteidigung erlangt umso groessere Bedeutung, wo diese sich behaupten koennen muss gegen die systembedingte Uebermacht eines staatlichen Ermittlungsapparats und einer breiten medialen Berichterstattung in Grossverfahren. Andernfalls entsteht das unschoene Bild von einem Staat, der einseitig zu Lasten einer ordnungsgemaessen Verteidigung spart. Diesen rechtsstaatlichen Makel der Waffenungleichheit in Grossverfahren durch eine gerechtere Anwendung des Paragr. 51 RVG zu beseitigen, ist daher Gegenstand dieser Arbeit.