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商品詳細
Die Beiladung im Kapitalanleger-Musterverfahren.
・ISBN 978-3-339-12190-5 Brosch. EUR 88.90
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★★★
| 著者・編者 | Zorn, Andrea, |
|---|---|
| シリーズ | Schriften zum Bank- und Kapitalmarktrecht |
| 出版社 | (Kovac, GW) |
| 出版年月 | 2021.03 |
| ページ数 | 234 S. |
| 言語 | GER |
| ニュース番号 | <662-L1851 662-P3095> |
解説
Erstmals am 1.11.2005 trat mit dem Gesetz ueber die Einfuehrung von Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten (Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz ?KapMuG“) ein Gesetz in Kraft, das die Buendelung von Schadensersatzforderungen einer Vielzahl von Klaegern in einem Verfahren ermoeglicht. Der Gesetzgeber hat mit Einfuehrung dieses Gesetzes Neuland betreten und zumindest fuer den Bereich des Kapitalmarktrechts eine verfahrensrechtliche Luecke in Bezug auf die kollektive Geltendmachung von Anspruechen geschlossen. Mit der Einfuehrung des Kapitalanleger-Musterverfahrens wurde eine fuer alle Beteiligten bindende Entscheidung im Rahmen des Musterentscheids ermoeglicht. Alle Beteiligten des Kapitalanleger-Musterverfahrens, die ihre Ansprueche vor dem Musterverfahren bereits im Klageweg geltend gemacht haben und nicht zum Musterklaeger bestimmt worden sind, sind Beigeladene, die in ihrer gesetzlichen Ausgestaltung dem Wortlaut der Nebenintervention der ZPO nachempfunden wurden. Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz die Buendelung rechtlicher Interessen ueber die Grenzen der Verfahrensparteien geschaffen. Dennoch hat er eine Sammelklage nach amerikanischem Vorbild trotz aller Befuerchtungen der Rechtsanwender nicht in das deutsche Zivilprozessrecht eingefuehrt. Die Stellung der Beigeladenen im Kapitalanleger-Musterverfahren soll im Rahmen dieser Arbeit thematisiert werden. Dazu werden nicht nur die Stellung der Beigeladenen im Kapitalanleger-Musterverfahren und die mit ihrer Position einhergehenden Rechte beleuchtet, sondern vor allem wird ein besonderes Augenmerk auf den Vergleich der Beiladung nach dem KapMuG mit der Nebenintervention nach der ZPO gelegt. Die Arbeit knuepft damit an das stetige Reformstreben des Gesetzesgebers in Bezug an und soll dazu beitragen, einen Fortschritt im Verfahrensrecht zu erreichen. Aufgrund der Bestrebung der Europaeischen Kommission, eine europaeische Verbandsklage einzufuehren, greift die in dieser Arbeit vorgeschlagene Oeffnung des Anwendungsbereichs sowie die Eingliederung des KapMuG in die ZPO die aktuellen Reformbestrebungen auf.