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Die Verbrauchereigenschaft der GbR und die Schutzwuerdigkeit ihrer Gesellschafter.

Die Verbrauchereigenschaft der GbR und die Schutzwuerdigkeit ihrer Gesellschafter.

・ISBN 978-3-339-12176-9 Brosch. EUR 88.90

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著者・編者Meurer, Henrik,
シリーズSchriften zum Handels- und Gesellschaftsrecht
出版社(Kovac, GW)
出版年月2021.02
ページ数240 S.
言語GER
ニュース番号<662-L1835 662-P3070>

解説

Der BGH erkannte die Verbrauchereigenschaft der GbR im Jahr 2001 an. Diese Rechtsprechung wurde 2017 bestaetigt. Dabei dehnt der BGH den Verbraucherbegriff ueber den Wortlaut der Paragr. 13, 14 BGB hinaus auf die GbR aus. Die Entscheidungsbegruendung stuetzt sich hauptsaechlich auf solche Ansichten, die vor der Anerkennung der Rechtsfaehigkeit der GbR vertreten wurden. Insbesondere stellt der BGH trotz der einhellig anerkannten Rechtsfaehigkeit der GbR auf die Schutzbeduerftigkeit der Gesellschafter ab. Der Verfasser setzt sich deshalb mit der Frage nach der Verbrauchereigenschaft der GbR auseinander. In diesem Rahmen wird die direkte und die analoge Anwendbarkeit des Paragr. 13 BGB unter Beruecksichtigung europaeischer Vorgaben und deren Umsetzung in anderen Mitgliedstaaten untersucht. Durch die Rechtsprechung nicht abschliessend geklaert ist, ob die streng akzessorische und persoenliche Haftung fuer die Gesellschafter aller Erscheinungsformen der GbR gleichermassen gilt. Insoweit ist fraglich, ob die auf handelsrechtlichen Grundsaetzen fussende Haftungsverfassung der OHG auch fuer die Gesellschafter der allein zu ideellen Zwecken im Rechtsverkehr auftretenden Ideal-GbR Geltung entfalten soll. Auch dieser Frage wurde durch die o.g. Rechtsprechung des BGH neue Praxisrelevanz verliehen. Die vom BGH angefuehrte, aus der strengen persoenlichen Haftung resultierende Schutzbeduerftigkeit der Gesellschafter wird durch den Verfasser bei der Suche nach einer angemessenen Haftungsverfassung fuer die Ideal-GbR wieder aufgegriffen. Unter Abwaegung der Interessen von Glaeubigern und Gesellschaftern werden verschiedene vertragliche sowie gesetzliche Haftungsbeschraenkungen miteinander verglichen. Das Ziel ist, die Haftungsverfassung der Ideal-GbR derart zu modifizieren, dass sie sich ohne Wertungswidersprueche in die Rechtsordnung einbettet. Im Fokus steht dabei die Uebertragungsmoeglichkeit der institutionellen Haftungsbeschraenkung des nichteingetragenen Idealvereins auf die Ideal-GbR.