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商品詳細
Private Enforcement im Kapitalmarktrecht : Das Verhaeltnis von Aufsichts- und Zivilrecht nach der MiFID II. 株式市場法における私的施行
・ISBN 978-3-339-12102-8 Brosch. EUR 98.80
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★★★
| 著者・編者 | Daams, Lena, |
|---|---|
| シリーズ | Schriften zum Bank- und Kapitalmarktrecht |
| 出版社 | (Kovac, GW) |
| 出版年月 | 2021.01 |
| ページ数 | 270 S. |
| 言語 | GER |
| ニュース番号 | <662-1151 662-P3041> |
解説
Durch die Neufassung der Richtlinie ueber Maerkte fuer Finanzinstrumente (MiFID II) ist das Recht der Wertpapierdienstleistung in der EU grundlegend reformiert worden. Die unscheinbare Vorschrift des Art. 69 Abs. 2 UAbs. 3 MiFID II verpflichtet die Mitgliedstaaten, zivilrechtliche Sanktionsvorschriften vorzusehen, die im Falle einer Verletzung der Vorschriften der Richtlinie greifen. Diese Vorgabe befeuert die vor allem in Deutschland seit langem gefuehrte Diskussion ueber das private enforcement im Kapitalmarktrecht erneut. Die Verfasserin setzt sich deshalb mit den Auswirkungen der Vorschrift auf das europaeische und deutsche Kapitalmarktrecht auseinander und unterbreitet Vorschlaege zur Herstellung von Richtlinienkonformitaet des nationalen Rechts. Da der deutsche Gesetzgeber im Rahmen der Richtlinienumsetzung keine zivilrechtliche Haftungsnorm etabliert hat und sich insbesondere der XI. Zivilsenat des BGH in der Vergangenheit konsequent geweigert hat, eine Ausstrahlungswirkung des Aufsichtsrechts auf das Zivilrecht zu gestatten, besteht in Deutschland ein Umsetzungsdefizit in Bezug auf Art. 69 Abs. 2 UAbs. 3 MiFID II. Das bestehende nationale Haftungsrecht muss daher richtlinienkonform ausgelegt werden, sodass die intendierte Wirkung der Richtlinie durch die Zivilgerichte herbeigefuehrt wird. Die Verfasserin untersucht diesbezueglich, ob die Umsetzung der Ziele der Finanzmarktrichtlinie vorzugsweise ueber eine vertragsrechtliche oder ueber eine deliktsrechtliche Einordnung der Wohlverhaltenspflichten der MiFID II zu erreichen ist. Hierfuer werden anlegerschuetzende Ueberlegungen ebenso wie die unionsrechtlichen Grundsaetze des Effektivitaets- und Aequivalenzprinzips herangezogen. In Anlehnung an die private enforcement-Entwicklungen im europaeischen Kartellrecht wird abschliessend die Moeglichkeit der Etablierung eines unionsrechtlichen Schadensersatzanspruches untersucht. Auch die Errichtung eines oeffentlich-rechtlichen Entschaedigungsfonds wird als Alternative zur zivilrechtlichen Haftung naeher beleuchtet. Beide Vorschlaege gehen ueber die Vorgaben des Art. 69 Abs. 2 UAbs. 3 MiFID II hinaus, da sie auf die unionsweite Harmonisierung der materiellen und prozessrechtlichen Ausgestaltung der Anlegerentschaedigung hinauslaufen. Der europaeische Gesetzgeber hat sich bislang gegen die Etablierung derartiger Rechtsdurchsetzungsinstrumente entschieden, vieles deutet aber darauf hin, dass ein zukuenftiger Richtungswechsel in der europaeischen Gesetzgebung erwartet werden kann.