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Das Hinterbliebenengeld

Das Hinterbliebenengeld : Eine weitere Form des Ersatzanspruchs eines mittelbar Geschaedigten?

・ISBN 978-3-339-11986-5 Brosch. EUR 78.80

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著者・編者Baur, Teresa,
シリーズSchriften zum Versicherungs-, Haftungs- und Schadensrecht
出版社(Kovac, GW)
出版年月2021.02
ページ数166 S.
言語GER
ニュース番号<662-L1774 662-P2952>

解説

Das Hinterbliebenengeld ist ein gesetzlich normierter Bestandteil der Ersatzansprueche bei Toetung eines Menschen. Es ist durch Gesetz vom 17.7.2017 seit dem 22.7.2017 nicht nur ins BGB, sondern in weitere Kodifikationen, wie beispielsweise in das StVG, das ProdHaftG und das HPflG, aufgenommen worden. Bereits die Einfuehrung des Hinterbliebenengeldes war nicht zuletzt deshalb sehr umstritten, weil das Hinterbliebenengeld einen Fremdkoerper in der deutschen Zivilrechtstradition darstellt. Im BGB erfolgte die Normierung in Paragr. 844 Abs. 3 BGB und beinhaltet die Regelung, dass der Ersatzpflichtige dem Hinterbliebenen, der zur Zeit der Verletzung zu dem Getoeteten in einem besonderen persoenlichen Naeheverhaeltnis stand, fuer das dem Hinterbliebenen zugefuegte seelische Leid eine angemessene Entschaedigung in Geld zu leisten hat. Auch die Einfuehrung des Hinterbliebenengeldes hat die Diskussion um das Hinterbliebenengeld als solches nicht beendet: Sowohl die einzelnen Tatbestandsmerkmale des gesetzlich normierten Hinterbliebenengeldes als auch die rechtliche Einordnung des Anspruchs als Anspruch eines mittelbar Geschaedigten oder als Anspruch eines unmittelbar Geschaedigten sind fraglich. Ebenfalls problematisch und praktisch von Bedeutung ist die Angemessenheit des Hinterbliebenengeldes. Entsprechendes gilt fuer das Verhaeltnis zu anderen Anspruechen bei Toetung eines Menschen, wie dem Anspruch wegen sogenannter Schockschaeden und dem vererbten Schmerzensgeldanspruch, den der Getoetete zunaechst selbst vor seinem Tod erworben hat. Die Autorin beschaeftigt sich mit der systematischen und dogmatischen Einordnung des Hinterbliebenengeldes als Anspruch eines mittelbar Geschaedigten. Hierzu werden Rechtsinstitute, die ebenfalls die Beteiligung Dritter zum Gegenstand haben, herangezogen. Zudem klaert die Abhandlung die einzelnen Tatbestandsmerkmale inhaltlich und die Parameter zur Bestimmung der Angemessenheit des Hinterbliebenengeldes werden identifiziert. Auch wird das Verhaeltnis zu anderen Anspruechen bei Toetung eines Menschen beleuchtet.