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Der neue Informationsbestand des BKA

Der neue Informationsbestand des BKA : Veraenderungen durch das Gesetz zur Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes.

・ISBN 978-3-339-12106-6 Brosch. EUR 99.80

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著者・編者Steinmayer, Lena Larissa,
シリーズStudien zum bayerischen, nationalen und supranationalen Öffentlichen Recht
出版社(Kovac, GW)
出版年月2021.03
ページ数320 S.
言語GER
ニュース番号<662-L1708 662-P2848>

解説

Mit dem Gesetz zur Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes hat der Gesetzgeber den Dateienbestand des BKA umfassend reformiert. Das Gesetz ist Grundlage dafuer, die zahlreichen vertikal voneinander abgegrenzten Dateien des BKA zu einem einheitlichen Informationsverbund umzustellen. Die Ueberarbeitung des Bundeskriminalamtgesetzes war notwendig geworden durch die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts im Urteil zum Bundeskriminalamtgesetz vom 20. April 2016 (1 BvR 966/09, 1 BvR 1140/09) sowie der Richtlinie (EU) 2016/680 des Europaeischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016. Der Gesetzgeber geht mit der Neugliederung des Informationsbestands jedoch ueber die unmittelbare Anpassungsnotwendigkeit hinaus. Die vorliegende Dissertation untersucht verfassungs- und europarechtliche Schwierigkeiten dieser Umstellung, insbesondere die weitreichenden Abgleichs- und Verknuepfungsvorgaenge, die gesetzlich nicht geregelt sind. Der Autor betrachtet darueber hinaus die weitreichenden Folgen fuer den polizeilichen Informationsverbund. Das BKA wird als Datenhaus der deutschen Polizeien gestaerkt und soll zukuenftig auch fuer die Polizeibehoerden der Laender ein mandantenfaehiges Informationssystem zur Verfuegung stellen. Das Gesetz generiert aber auch neue Pflichten fuer die Laender, um die Voraussetzungen der Teilnahme an der Verbunddatei des BKA zu erfuellen. Die Studie befasst sich darueber hinaus mit der Umsetzung des Grundsatzes der hypothetischen Datenneuerhebung. Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil von 2016 diesen Grundsatz geschaffen, an dem die zweckaendernde Weiterverarbeitung personenbezogener Daten fortan zu messen ist. Der Gesetzgeber etabliert diesen Grundsatz als zentralen Massstab der Datenweiterverarbeitung des neuen Bundeskriminalamtgesetzes. Er geht dabei ueber die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts hinaus, indem er Daten aus saemtlichen Erhebungsmassnahmen in den Anwendungsbereich einbezieht. Dadurch wird ein umfassender ? und in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht unmittelbar geforderter ? Kennzeichnungsaufwand fuer das BKA generiert.