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商品詳細
Zur Entdifferenzierung im Recht des oeffentlichen Dienstes.
・ISBN 978-3-339-12268-1 Brosch. EUR 99.80
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★★★
| 著者・編者 | Winter-Peter, Bastian, |
|---|---|
| シリーズ | Studien zur Rechtswissenschaft |
| 出版社 | (Kovac, GW) |
| 出版年月 | 2021.04 |
| ページ数 | 288 S. |
| 言語 | GER |
| ニュース番号 | <662-1002 662-P2724> |
解説
Ein auffaelliges Merkmal des oeffentlichen Dienstrechts in Deutschland stellt seine Zweispurigkeit dar. Zweispurigkeit bezeichnet in diesem Zusammenhang, dass im oeffentlichen Dienst Arbeitnehmer und Beamte parallel beschaeftigt werden. Diesem Phaenomen widmet sich diese Studie. Dazu werden in einem ersten Schritt die Beschaeftigungsverhaeltnisse von Beamten und Arbeitnehmern dargestellt und verglichen. Dafuer werden als Quelle des Vergleichs die einfachrechtlichen und tarifvertraglichen Regelungen sowie die dazugehoerige Rechtsprechung, durch welche die Beschaeftigungsverhaeltnisse ausgeformt werden, herangezogen. Dabei ist der Vergleich darauf gerichtet, Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede zwischen den Beschaeftigungsformen im Zusammenhang mit der Begruendung, Durchfuehrung und Beendigung aufzuzeigen und zu analysieren. In den Fokus rueckt dann in einem zweiten Schritt eine Bewertung des Verhaeltnisses von Beamten und Arbeitnehmern im oeffentlichen Dienst unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten. Dafuer wird zunaechst die bisherige vorrangige Eroerterung der Problematik unter dem Funktionsvorbehalt gem. Art. 33 Abs. 4 GG dargestellt und kritisiert. Ein Schwerpunkt dieser Kritik richtet sich gegen die Durchsetzungsschwierigkeiten des Funktionsvorbehaltes. Eine Loesung dieser Problematik wird in einer subjektiv-rechtlichen Auslegung des Funktionsvorbehalts gesehen. Anschliessend widmet sich die Studie Schwerpunktmaessig der Anwendung des Art. 3 Abs. 1 GG und damit der Frage, ob zwischen Beamten und Arbeitnehmern eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung vorliegt. Dabei greift der Autor zur Bestimmung der Ungleichbehandlung als auch fuer die Frage der Rechtfertigung auf die Ergebnisse zurueck, die aus dem Vergleich der Beschaeftigungsformen erlangt wurden. Dabei ist die Kritik an der Anwendung des Funktionsvorbehalts sowie die Darlegungen zu Art. 3 Abs. 1 GG darauf gerichtet, einen Wandel der deutschen Rechtsprechungspraxis anzuregen.