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商品詳細
Gibt es nach Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes (Paragr. 630a ff. BGB) noch aerztliche Behandlungsvertraege unter dem Werkvertragsregime?
・ISBN 978-3-339-12200-1 Brosch. EUR 98.80
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★★★
| 著者・編者 | Behne, Annekatrin, |
|---|---|
| シリーズ | Medizinrecht in Forschung und Praxis |
| 出版社 | (Kovac, GW) |
| 出版年月 | 2021.04 |
| ページ数 | 278 S. |
| 言語 | GER |
| ニュース番号 | <662-889 662-L1775> |
解説
Den Vertrag zwischen Arzt und Patient kennzeichnen ein besonderes Vertrauensverhaeltnis und die Eigenart, dass eine Leistung am Menschen erbracht wird. Vor diesem Hintergrund und mangels einer gesetzlichen Regelung wurde frueher viel ueber die Rechtsnatur dieses besonderen Vertrages diskutiert. Unterschiedliche Auffassungen existierten vor allem zu der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen aerztliche Behandlungsvertraege dem Werkvertragsrecht zuzuordnen sind. Mit Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes im Jahr 2013 wurde der Behandlungsvertrag in Paragr. 630a BGB normiert. Nach Paragr. 630b BGB soll auf Behandlungsvertraege das Dienstvertragsrecht Anwendung finden. Doch hat sich dadurch der Streit um die Rechtsnatur des Vertrages endgueltig erledigt? Die Dissertation befasst sich mit der Frage, ob es auch nach Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes und entgegen der Zuweisung des Paragr. 630b BGB noch aerztliche Behandlungsvertraege gibt, die dem Werkrecht unterfallen. Das erste Kapitel widmet sich der Rechtslage vor Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes. Die Darstellung der unterschiedlichen Auffassungen in Rechtsprechung und ?lehre endet mit dem Ergebnis, dass der Vertrag frueher ueberwiegend als Dienstvertrag eingeordnet wurde. Im Folgenden werden Fallgruppen analysiert, in denen die Anwendung von Werkvertragsrecht in Betracht gezogen wurde. Hierzu gehoeren zum Beispiel zahnprothetische Behandlungen, nicht indizierte kosmetische Operationen, die Anfertigung von technischen oder orthopaedischen Hilfsmitteln sowie die Sterilisation und Kastration. Im zweiten Kapitel werden die Gesetzeshistorie, der Erlass und der Charakter des Patientenrechtegesetzes nachvollzogen. Das letzte Kapitel befasst sich mit der Rechtslage nach Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes. Kritisch eroertert werden die fuer die Einordnungsfrage relevanten Paragr. 630a und 630b BGB. Wer gehoert zum Kreis der Leistungserbringer und was ist unter der ?medizinischen Behandlung“ zu verstehen? Im Folgenden setzt sich die Verfasserin damit auseinander, wie die dargestellten problematischen Behandlungsvertraege nach der gesetzlichen Neuregelung zu qualifizieren sind. Anschliessend werden die praktischen Konsequenzen dieser juristischen Einordnung eroertert. Wie ist mit Leistungsstoerungen und dem Abnahmeerfordernis umzugehen? Steht dem Arzt ein Recht auf Nachbesserung zu? Kritisch in den Blick genommen werden zudem aerztliche Erfolgsversprechen. Sind solche ueberhaupt zulaessig und welche Anforderungen sind daran zu stellen? Abgerundet wird das Werk mit einem Gesetzesvorschlag der Verfasserin, der die in der Studie gefundene Kritik umsetzt.