株式会社極東書店トップ商品一覧Die repressive Online-Durchsuchung gemaess Paragr. 100b StPO : Ein unverhaeltnismaessiger Eingriff in die Rechte der Betroffenen.

商品詳細

Die repressive Online-Durchsuchung gemaess Paragr. 100b StPO

Die repressive Online-Durchsuchung gemaess Paragr. 100b StPO : Ein unverhaeltnismaessiger Eingriff in die Rechte der Betroffenen.

・ISBN 978-3-339-11998-8 Brosch. EUR 88.90

¥31,097.- (税込) (※)価格はご注文時の参考価格となります。
納品価格につきましては書籍の入荷時点で確定となります。
版元の原価改定、外国為替の変動等により異なる場合がございますので、予めご了承下さい。

お気に入り
著者・編者Stelzer, Julia,
シリーズSchriften zum Strafprozessrecht
出版社(Kovac, GW)
出版年月2021.04
ページ数228 S.
言語GER
ニュース番号<662-1065 662-L1376>

解説

Im Februar 2006 erging die erste hoechstrichterliche Entscheidung hinsichtlich der Durchfuehrung einer Online-Durchsuchung in der Strafverfolgung. Auf Grundlage des Paragr. 102 StPO wurde die Massnahme zunaechst fuer zulaessig erachtet. Noch in demselben Jahr erging ein weiterer Beschluss des Bundesgerichtshofs, wonach die Online-Durchsuchung unzulaessig sein, da weder der allgemeine Ermittlungsauftrag an die Staatsanwaltschaft und die Polizei noch Regelungen aus der Strafprozessordnung derartige Durchsuchungen von Computern rechtfertigen koennen. Im Anschluss daran verabschiedete der nordrhein-westfaelische Landesgesetzgeber eine Novellierung des dortigen Verfassungsschutzgesetzes. Der neue Paragr. 5 Abs. 2 Nr. 1 VSG NRW gestattete ein ?heimliches Beobachten und sonstiges Aufklaeren des Internets, wie insbesondere die verdeckte Teilnahme an seinen Kommunikationseinrichtungen beziehungsweise die Suche nach ihnen“, ferner den heimlichen ?Zugriff auf informationstechnische Systeme auch mit Einsatz technischer Mittel“. Das Bundesverfassungsgericht erklaerte diese Regelung im Februar 2008 fuer nichtig. Ein generelles Verbot sprach es nicht aus. Vielmehr machte das Gericht deutlich, dass diese Massnahme auch auf repressiver Ebene zum Einsatz kommen koenne. Welche Anforderungen dafuer einzuhalten sind, liess das Gericht offen. Seit Sommer 2017 haben nunmehr auch die Strafverfolgungsbehoerden die Moeglichkeit, die Online-Durchsuchung zu nutzen. Der Gesetzgeber schuf mit Paragr. 100b StPO eine Ermaechtigungsgrundlage, mit der auch ohne Wissen des Betroffenen mit technischen Mitteln in ein von dem Betroffenen genutztes informationstechnisches System eingegriffen und Daten daraus erhoben werden duerfen. Die Abhandlung beschaeftigt sich mit der Verfassungskonformitaet dieser Norm. Dabei geht es insbesondere um die Frage, ob und inwiefern sich der Gesetzgeber an den Anforderungen zur praeventiven Online-Durchsuchung, die das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung konkretisiert hatte, orientieren und diese ggf. umsetzen konnte.