株式会社極東書店トップ商品一覧Kommentar zur Zivilprozessordnung. Bd. 11. : §§ 946-959; 1067-1120; EuZPR. 23. Aufl. Hrsg. von R. Bork u. H. Roth.

商品詳細

Kommentar zur Zivilprozessordnung. Bd. 11.

Kommentar zur Zivilprozessordnung. Bd. 11. : §§ 946-959; 1067-1120; EuZPR. 23. Aufl. Hrsg. von R. Bork u. H. Roth. F.シュタイン、M.ヨーナス著 民事訴訟法コメンタール 第23版 第11巻

・ISBN 978-3-16-152906-1 Bezug d. Gesamtwerks Ln.

セット購入のみ

お気に入り

・ISBN 978-3-16-152906-1 Ln. EUR 369.00

¥82,863.- (税込) (※)価格はご注文時の参考価格となります。
納品価格につきましては書籍の入荷時点で確定となります。
版元の原価改定、外国為替の変動等により異なる場合がございますので、予めご了承下さい。

お気に入り
著者・編者Stein, Friedrich / Jonas, Martin, / Hrsg. von R. Bork u. H. Roth
出版社(Mohr, GW)
出版年月2021.05
ページ数1400 S.
言語GER
ニュース番号<661-1082 661-P3309>

解説

Der neu konzipierte Band 11 des Kommentars ist den Unionsrechtsakten und ihrer nationalen Umsetzung gewidmet. Klaus Bartels kommentiert mit den §§ 946-959 die - teils überschießend umgesetzten - Durchführungsbestimmungen zur EuKoPfVO, durch welche im Kern die von der Verordnung geschaffenen Rollen - die notwendigen Justizakteure - für das deutsche Vollstreckungssystem besetzt werden. Die Kommentierung der §§ 1067-1109 umfasst zum einen die Rechtshilfe in Zivilsachen innerhalb der Europäischen Union in Gestalt der EuZVO und der EuBewVO. Zum anderen hat sie die "zweite Generation" der Unionsrechtsakte auf dem Gebiet der Titelfreizügkeit zum Gegenstand, namentlich die EuVTVO, die EuMahnVO und die EuBagatellVO. Auch die nationalen Durchführungsbestimmungen des 11. Buchs der ZPO werden behandelt. Tanja Domej unternimmt die Klärung dogmatischer Grundsatz- und Einzelfragen, eine Einbettung in das Gesamtsystem des europäischen Zivilverfahrensrechts sowie eine Analyse der praktischen Funktionsfähigkeit der betrachteten Rechtsakte. Christian Koller erläutert die Durchführungsbestimmungen (§§ 1110-1117) zur EuGVVO, die der Gesetzgeber aus Anlass ihrer Neufassung in das 11. Buch der ZPO aufgenommen hat. Die Kommentierung stellt bereits zahlreiche Querbezüge zur Anerkennung- und Vollstreckung nach der EuGVVO her, deren Bearbeitung für Band 12 des Kommentars vorgesehen ist. Die §§ 1118-1120 enthalten die deutschen Durchführungsbestimmungen zur EU-UrkundenvorlageVO, deren Bearbeitung Reinhard Bork übernommen hat. Die Auflage erscheint in 12 Bänden. Diese können sowohl einzeln als auch in Subskription bezogen werden. Aus Rezensionen: "Beim 'Stein/Jonas' handelt es sich nicht um einen beliebigen Kommentar zum Zivilprozessrecht, sondern mit seinen 12 Bänden um einen Großkommentar, der in einer langen Tradition steht und seit Jahrzehnten dem Leser seine Unterstützung bei der Lösung komplexer zivilprozessualer Fragen anbietet. […] bietet er in hoher, wissenschaftlicher Qualität äußerst tiefgehende Bearbeitungen der Vorschriften der ZPO und dient damit vor allem bei nicht alltäglichen Problemen als wertvoller Begleiter. Insofern kann der Band nicht nur Wissenschaftlern, sondern auch Praktikern vollends empfohlen werden […]" Fabian Bünnemann https://dierezensenten.blogspot.com/2020/06/rezension-zivilprozessordnung "Dieser Großkommentar besticht durch seinen systematischen hervorragenden Aufbau und seine sehr klaren Formulierungen und ist aufgrund seines Platzangebotes auch an Gründlichkeit kaum zu überbieten. […] Bei der Darstellung der grundlegenden und historischen Regelungsstrukturen bleibt er […] so wertvoll wie nie." Stefan Mroß DGVZ 2018, Nr. 11 "Auch die 23. Auflage des Stein/Jonas bietet für Praxis und Wissenschaft eine aktuelle, gründliche, umfassende und übersichtliche Darstellung des Zivilprozessrechts. […] Der Bearbeiterkreis gewährleistet eine gut aufeinander abgestimmte Kommentierung." Monatsschrift für Deutsches Recht 2015, Heft 15, R17 "Der Kommentar ist auch an dieser Stelle so nachdrücklich empfohlen worden, dass dem aus Anlass des jüngsten Bandes nichts hinzuzufügen ist. Wenn sogar der Mitautor eines Konkurrenzwerkes den Stein/Jonas als 'alles überragende Institution des Zivilprozessrechts' wahrnimmt, kann diese Empfehlung nicht ganz falsch sein." Herbert Günther Staatsanzeiger für das Land Hessen 2010, 1439 "Anspruchsvoller, verlässlicher und insgesamt vollständiger lässt sich eine Prozessordnung schwerlich erläutern." Herbert Günther Staatsanzeiger für das Land Hessen 2007, 1200-1201