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商品詳細

Vorsatzanfechtung von Werthaltigmachungen gem. Paragr. 133 Abs. 1 InsO.

Vorsatzanfechtung von Werthaltigmachungen gem. Paragr. 133 Abs. 1 InsO.

・ISBN 978-3-339-11692-5 Brosch. EUR 88.90

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著者・編者Feser, Carolin,
シリーズInsolvenzrecht in Forschung und Praxis
出版社(Kovac, GW)
出版年月2020.10
ページ数238 S.
言語GER
ニュース番号<661-L2063 661-P3289>

解説

Ficht der Insolvenzverwalter die gegenueber dem Drittschuldner erbrachte Gegenleistungen, die sog. ?Werthaltigmachungen“ an, so birgt dies im Vergleich zu den in der Praxis vorwiegend anzufechtenden Zahlungsstroemen viele Besonderheiten. Insolvenzverwalter verlassen sich auf die erleichterten Anfechtungsvoraussetzungen des Paragr. 133 Abs. 1 InsO und nehmen oft mittels textbausteinmaessiger Anfechtungsschreiben auf die Rechtsprechung des IX. Senats des BGH zum Paragr. 133 Abs. 1 InsO Bezug, der sich seit langem und ? trotz Reform 2017 ? als Generaltatbestand der Insolvenzanfechtung etabliert hat. Diese unreflektierte Vorgehensweise fuehrt bereits bei der Bemessung der Anspruchshoehe zu Unstimmigkeiten. Im Falle von Globalzessionen hat der Insolvenzverwalter betragsmaessig gerade nicht den Anspruch durchzusetzen, welcher durch den drittschuldnerseits veranlassten Zahlungstransfer auf das schuldnerische Geschaeftskonto den Debetsaldo der Bank zurueckfuehrte, denn massgeblich ist die Wertsteigerung, welche der Gegenstand im Anfechtungszeitraum erfahren hat. Die Arbeit zeigt Moeglichkeiten zur Bezifferung des Anspruchs auf und wie Divergenzen bei der gestoerten Gesamtschuld von Drittschuldner und Zessionar geloest werden koennten. Auf Tatbestandsseite zeigen sich Schwierigkeiten der Anwendung des Paragr. 133 Abs. 1 InsO bei Mehrpersonenverhaeltnissen. Die rechtshistorisch fuer eine Vorsatzanfechtung (Paragr. 133 Abs. 1 InsO) vorausgesetzten Unlauterkeit bzw. Beguenstigungsabsicht ist im deutschen Recht zwar weitgehend ueberwunden. Dieser stets bemuehte Rechtfertigungsgrund fuer die Strapazierung des Paragr. 133 Abs. 1 InsO, kann aber nicht ueber saemtliche sich auftuenden Friktionen hinweghelfen, die eine versuchte Subsumtion unter den Tatbestand offenbaren. Die Untersuchung zeigt an entscheidenden Stellen auf, dass eine Ergaenzung der Vorschrift des Paragr. 133 Abs. 1 InsO trotz der bereits bestehenden ? teils vom Gesetz selbst vorgegebenen Vermutungsregelungen ? und der bereits bestehenden Indizien-Dialektik um weitere ?Erfahrungssaetze“, in Summe schliesslich zur vollstaendigen Absorption des Tatbestandes fuehrt. Dies duerfte besonders fuer Praktiker eine Orientierungshilfe darstellen, da in der Jurisprudenz bislang Werthaltigmachungen nicht innerhalb des Paragr. 133 Abs. InsO untersucht wurden.