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商品詳細
Vorsatz und Fahrlaessigkeit im deutschen und tuerkischen Strafrecht : Der Vorsatzbegriff und die Abgrenzung von bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlaessigkeit im deutschen und tuerkischen Strafrecht.
・ISBN 978-3-339-11750-2 Brosch. EUR 67.80
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★★★
| 著者・編者 | Turhan, Esma Nur, |
|---|---|
| シリーズ | Strafrecht in Forschung und Praxis |
| 出版社 | (Kovac, GW) |
| 出版年月 | 2020.09 |
| ページ数 | 102 S. |
| 言語 | GER |
| ニュース番号 | <661-L1920 661-P3042> |
解説
Die Abgrenzung zwischen bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlaessigkeit ist trotz der jahrelangen Suche von Strafrechtwissenschaftlern nach einem Massstab immer noch sehr umstritten. Das Thema wurde durch den Berliner Raser-Fall aus dem Jahr 2016, in dem zwei junge Maenner auf dem Kurfuerstendamm in Berlins Innenstadt waehrend eines illegalen Autorennens den Tod eines Unbeteiligten verursachten, wieder sehr aktuell. Dieses Abgrenzungsproblem ist nicht nur im deutschen, sondern auch im tuerkischen Strafrecht umstritten. Das neue tuerkische StGB steht unter besonderem Einfluss der deutschen Strafrechtslehre. Dies zeigt sich auch bei den Vorsatz- und Fahrlaessigkeitsregelungen, daher ist eine rechtsvergleichende Arbeit zwischen deutschem und tuerkischem Strafrecht bedeutsam. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt jedoch auf der Abgrenzung zwischen bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlaessigkeit. Zuerst werden die gesetzlichen Regelungen der Begriffe ?Vorsatz“ und ?Fahrlaessigkeit“ sowie deren Erscheinungsformen naeher betrachtet. Waehrend der deutsche Gesetzgeber auf eine Definition sowohl bei Vorsatz als auch bei Fahrlaessigkeit verzichtete, entschied sich der tuerkische Gesetzgeber, sowohl den Vorsatz als auch die Fahrlaessigkeit zu definieren. Zudem wird versucht, die Gegenstaende des Vorsatzes ? naemlich das kognitive und voluntative Element ? genauer zu behandeln. Ferner wird der Inhalt des bedingten Vorsatzes und somit die Abgrenzung zur bewussten Fahrlaessigkeit in der deutschen und tuerkischen Strafrechtslehre dargestellt. Dazu werden anhand der Abgrenzungstheorien Faelle aus der deutschen und tuerkischen Rechtspraxis ? so der Berliner Raser Fall ? eingehend untersucht.