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Oeffentlich-rechtlicher Rundfunk und dessen Finanzierung nach dem Grundgesetz

Oeffentlich-rechtlicher Rundfunk und dessen Finanzierung nach dem Grundgesetz : Ueber Verfassungsgebote, Gestaltungsgrenzen und Spielraeume. 基本法に基づく公法上の放送とその資金調達

・ISBN 978-3-339-12012-0 Brosch. EUR 99.80

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著者・編者Dachauer, Maximilian,
シリーズVerfassungsrecht in Forschung und Praxis
出版社(Kovac, GW)
出版年月2021.01
ページ数394 S.
言語GER
ニュース番号<661-867 661-P2746>

解説

Ist ein oeffentlich-rechtlicher Rundfunk nach dem Grundgesetz zwingend vorgeschrieben? Welche Gestaltungsgrenzen muss der Gesetzgeber bei den Gremien des oeffentlich-rechtlichen Rundfunks beachten? Waere ein Verzicht auf die ?Unausweichlichkeit“ des gegenwaertigen Rundfunkbeitrags verfassungsrechtlich zulaessig, sodass nur die tatsaechlichen Nutzer bezahlen muessen? Der Autor befasst sich mit diesen und weiteren grundlegenden Fragen oeffentlich-rechtlicher Medien aus verfassungsrechtlicher Sicht. Ausgangspunkt ist dabei die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk gem. Art. 5 I S2 GG. Die umfassende Rundfunkrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wird analysiert und einem eigenen Ansatz ? einer wortlautorientierten Auslegung ? gegenuebergestellt. Danach liegt der Zweck der Medienberichterstattungsfreiheiten aus Art. 5 I S2 GG darin, eine Vielfalt der Berichterstattung zu generieren, indem jedermann die Moeglichkeit gewaehrt wird, selbst Medienberichterstattung zu betreiben. In Uebereinstimmung mit dem historischen Gesetzgeber besteht danach ein breiter Gestaltungsspielraum. Der heutige Gesetzgeber kann einen oeffentlich-rechtlichen Rundfunk in der aktuellen Form vorsehen, ist hierzu jedoch verfassungsrechtlich nicht verpflichtet. Die technischen und finanziellen Huerden zum Betrieb von Rundfunk, welche das Bundesverfassungsgericht 1961 zum Anlass genommen hat, einen oeffentlich-rechtlichen Rundfunk als Verfassungsgebot anzusehen, sind durch das Internet marginalisiert. Gleichwohl geht das Bundesverfassungsgericht zuletzt im 15. Rundfunkurteil vom 18.07.2018 davon aus, dass mit dem Internet als neuem Medium die Gefahr der ?Verstaerkung gleichgerichteter Meinungen“ verbunden sei, welcher der beitragsfinanzierte oeffentlich-rechtliche Rundfunk als ?Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht“ gegenueberstehe. Der Autor plaediert dafuer, das Medium Internet als Chance fuer die Meinungsvielfalt, die Vielfalt der Berichterstattung und letztlich auch die freie Meinungsbildung zu wuerdigen. Ob es daneben einen oeffentlich-rechtlichen Rundfunk geben soll, kann allein der demokratisch legitimierte Gesetzgeber entscheiden. Das Grundgesetz steht einem subsidiaeren oeffentlich-rechtlichen Medium nach der Vorstellung des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen, welches sich auf moeglichst objektive Berichterstattung, Kultur und Bildung konzentriert, offen gegenueber. Es waere verfassungsrechtlich zulaessig, ein solches Medium durch ein Subskriptionsmodell nutzungsabhaengig durch die Zuschauer zu finanzieren. Fuer ein solches Modell spricht insbesondere, dass der gegenwaertige Rundfunkbeitrag eine Gleichbehandlung von im Hinblick auf ihr Nutzungsinteresse im Wesentlichen ungleichen Zahlern darstellt, welche einer Rechtfertigung bedarf.