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Muenchener Kommentar zum Handelsgesetzbuch.

Muenchener Kommentar zum Handelsgesetzbuch. Bd. 1: Erstes Buch. Handelsstand Paragr. 1-104a. 5. Aufl. ミュンヘン版 商法典コメンタール  第5版 第1巻

・ISBN 978-3-406-75841-6 Bezug d. Gesamtwerks Ln.

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・ISBN 978-3-406-75841-6 Ln. EUR 279.00

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著者・編者Schmidt, Karsten (Hrsg.),
出版社(Beck, GW)
出版年月2020.12
ページ数1700 S.
言語GER
ニュース番号<660-L1584 660-P3133>

解説

Zum Werk Diesen Grosskommentar bearbeiten namhafte Autoren aus Wissenschaft und Praxis. Der Kommentar ist nach den Buechern des HGB gegliedert. Wo es dem HGB noch an systematischer Geschlossenheit fehlt - das ist vor allem in den Bereichen des Bankrechts und des Transportrechts, teilweise aber auch z.B. im Recht des Produktvertriebs und der Personengesellschaften der Fall, - geht die Darstellung, den Beduerfnissen der Praxis folgend, inhaltlich ueber die Gesetzeslage hinaus und strebt umfassende Information an. Band 1 erlaeutert zentrale Vorschriften des Handelsrechts wie z.B. den Kaufmannsbegriff. Der immer staerker werdenden Europaeisierung und Rechtsvereinheitlichung auch des Handelsrechts ist Rechnung zu tragen. Vorteile auf einen Blickwissenschaftlich fundiertpraxisorientiert Zur Neuauflage Eingearbeitet wurden die gesetzlichen Aenderungen, u.a. durchdas Gesetz zur Aenderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften: neu Paragr. 10adas eIDAS-Durchfuehrungsgesetz: Paragr. 9GeschGehGDas Vertriebsrecht erlebt vor dem Hintergrund der Digitalisierung einen Strukturwandel. Der eigene Internetvertrieb durch den Unternehmer und damit einhergehend Omni-Channel-Loesungen haben in den letzten Jahren rasant an Bedeutung gewonnen. Dieser Trend wird weiter anhalten. Damit wird die Frage immer wichtiger, ob und unter welchen Voraussetzungen der Unternehmer seine Waren und Dienstleitungen parallel direkt vertreiben darf, wenn er ein Vertriebssystem bestehend aus Absatzmittlern wie Handelsvertreter, Haendler, etc. betreibt. Beruecksichtigt werden durchgaengig die beiden EU-Richtlinien Mobilitaets-RL und Digitalisierungs-RL. Wichtige Entscheidungen z.B.im Hinblick auf die zunehmende Bedeutung der Eigenverwaltung z.B. zur Nichtanwendbarkeit von Paragr. 25 HGB bei Verkauf durch Schuldner in EigenverwaltungAnwendbarkeit von Paragr. 25 bei der Pflicht zur Rueckzahlung von Subventionen sind eingearbeitet. Zielgruppe Fuer Richter, Rechtsanwaelte, Unternehmen, Verbaende, Wissenschaftler und Bibliotheken.