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Die fakultative Strafmilderung beim Versuch nach Paragr. 23 II StGB

Die fakultative Strafmilderung beim Versuch nach Paragr. 23 II StGB : Zugleich eine Deutung der Paragr. 22-24 StGB auf Grundlage des Strafzwecks der positiven Generalpraevention. 刑法典23条IIに基づく未遂による任意的刑の減軽

・ISBN 978-3-428-18123-0 Brosch. EUR 89.90

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電子版あり 大学・学術機関向け電子ブック(eBook)ISBN 978-3-428-58123-8

著者・編者Horter, Tillmann,
シリーズStrafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge
出版社(Duncker, GW)
出版年月2020
ページ数266 S.
言語GER
ニュース番号<660-935 660-P2808>

解説

Die Frage, ob der Versuch einer Straftat milder zu bestrafen ist als die vollendete Tat, wird in der Strafrechtswissenschaft seit jeher kontrovers diskutiert. Das Strafgesetzbuch bezieht in Paragr. 23 II dazu dahingehend Stellung, dass die Strafe wegen des Ausbleibens der Vollendung milder bestraft werden kann. Ziel der Arbeit ist, Kriterien zu entwickeln, von denen der Gebrauch dieser Milderungsmoeglichkeit abhaengt. Tillmann Horter nimmt entgegen der vorherrschenden Auffassung an, dass die defizitaere Verwirklichung des objektiven Tatbestands als solche keine Strafmilderung legitimiert. Dies ist darauf zurueckzufuehren, dass das Ausbleiben der Verwirklichung objektiver Merkmale aus Taetersicht haeufig einen blossen Zufall darstellt, der dem Taeter nicht zugutekommen darf. Eine Milderung wegen des Verbleibs der Tat im Versuchsstadium ist vielmehr nur dann geboten, wenn die defizitaere Verwirklichung des objektiven Tatbestands dem Taeter (zumindest partiell) zuzurechnen ist.