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商品詳細
Unternehmensinterne Untersuchungen nach der sog. Jones Day Entscheidung des BVerfG.
・ISBN 978-3-339-11858-5 Brosch. EUR 99.80
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| 著者・編者 | Lis, Patrick Alexander, |
|---|---|
| シリーズ | Studien zur Rechtswissenschaft |
| 出版社 | (Kovac, GW) |
| 出版年月 | 2020 |
| ページ数 | 338 S. |
| 言語 | GER |
| ニュース番号 | <659-L2227 659-P3493> |
解説
Internal investigations oder zu Deutsch unternehmensinterne Untersuchungen, sind fester Bestandteil der repressiven Seite der Compliance. Bei Bekanntwerden von Wirtschaftsdelinquenz sind Unternehmen in vielerlei Hinsicht gehalten, den Vorwuerfen intensiv nachzugehen. Tun sie es nicht, besteht ein sehr hohes Haftungsrisiko fuer die Geschaeftsleitung aber auch das Unternehmen als solches. Seit dem Aufkommen des Phaenomens, bestehen zahlreiche offene Rechtsfragen, die in Wissenschaft und Praxis aber auch in der Politik diskutiert werden. Mit seiner Arbeit wirft der Autor den Blick auf den wissenschaftlichen Diskurs der internen Untersuchungen nach der sogenannten Jones Day Entscheidung des BVerfG. Im ersten Teil seiner Arbeit setzt sich der Autor mit der Beweiserhebung durch privatrechtliche Akteure auseinander. Er untersucht, welche Massnahmen interne Untersuchungen umfassen und unter welchen rechtlichen Voraussetzungen die Befragung von Unternehmensangehoerigen in sogenannten Mitarbeiterinterviews moeglich ist. Er untersucht Loesungsmoeglichkeiten, das zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehende Spannungsverhaeltnis durch die Statuierung eines Beweisverwertungsverbotes interessengerecht zu loesen. Zugleich zeigt die Arbeit auf, wie sich die Situation nach Inkrafttreten des geplanten Verbandssanktionengesetztes (VerSanG) aendern wird. Am Beispiel des E-Mail Screenings und der Ueberwachung von Mitarbeitern lotet der Autor die Grenzen der Rechtmaessigkeit der verdeckten Massnahmen aus. Der Zweite Teil der Arbeit befasst sich mit der Beweisabschoepfung durch staatliche Akteure. Am Beispiel der Beschluesse des BVerfG zu der sogenannten Jones Day Entscheidung untersucht der Autor die Reichweite von Beschlagnahmeverboten nach Paragr. 160a, 97 StPO. Hierbei kommt er zu dem Ergebnis, dass nicht nur Verteidigungsunterlagen, sondern auch fuer die im Rahmen einer internen Untersuchung erstellten Protokolle ein umfassendes Beschlagnahmeverbot nach Paragr. 97 Abs. 1 Nr. 3 StPO besteht. Zugleich wird immer wieder ein Ausblick nach dem VerSanG unternommen, um die Situation de lege ferenda darzustellen.