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Steuerberatung im Kontext unklarer Rechtslage

Steuerberatung im Kontext unklarer Rechtslage : Grenzbereich zwischen legaler Steuergestaltung und strafbewehrter Steuerhinterziehung.

・ISBN 978-3-339-11472-3 Brosch. EUR 98.80

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著者・編者Claß, Günther,
シリーズSteuerrecht in Forschung und Praxis
出版社(Kovac, GW)
出版年月2020
ページ数276 S.
言語GER
ニュース番号<659-L2166 659-P3401>

解説

Die Steuerberatung bei unklarer oder widerspruechlicher Rechtslage stellt fuer den Praktiker die mitunter schwierigste und anspruchsvollste Aufgabe seines vielfaeltigen Aufgabenspektrums dar. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass bei steuerrechtlichen Streit- und Zweifelsfragen die Erklaerungspflichten des Steuerpflichtigen trotz der Leitentscheidung des BGH aus dem Jahr 1999 (Az. 5 StR 221/99) bis heute in Rechtsprechung und Literatur nicht abschliessend geklaert sind. Steuergestaltung ist im Grundsatz legal und zwar sogar selbst dann, wenn die materiellen Grenzen zum steuerlichen Missbrauch ueberschritten werden und die Finanzverwaltung der Steuergestaltung die Anerkennung versagt. Strafrechtliche Relevanz erfaehrt eine Steuergestaltung aber dann, wenn steuerliche Erklaerungspflichten verletzt werden. Die Arbeit widmet sich dieser Fragestellung und arbeitet die Grenze zwischen legaler Steuergestaltung und strafbewehrter Steuerhinterziehung heraus. Dabei analysiert der Verfasser sowohl aus der Perspektive des Steuerpflichten, als auch aus der Perspektive des steuerlichen Beraters den Tatbestands der Steuerhinterziehung. Die steuerlichen Erklaerungspflichten erfordern die wahrheitsgemaesse Angabe steuerlich erheblicher Tatsachen. In der steuerverfahrensrechtlichen Praxis werden in der Regel aber keine reinen Tatsachenangaben, sondern haeufig sog. verkuerzte Tatsachenangaben, d.h. das Subsumtionsergebnis nach Anwendung des Steuerrechts auf den Sachverhalt abgefragt. Der Verfasser ordnet den Erklaerungsgehalt verkuerzter Tatsachenangaben in den Tatbestand des Paragr. 370 AO ein und eroertert die bisher hierzu entwickelten Loesungsansaetze. Er zeigt auf, dass sich auch im Steuerstrafrecht die Erklaerungspflichten - entsprechend der verfahrensrechtlichen Wahrheitspflicht ? anhand der individuellen Kenntnisse und Faehigkeiten des Steuerpflichtigen subjektiv-pflichtgemaess bestimmen.