株式会社極東書店トップ商品一覧Rekommunalisierung von Versorgungsleistungen : Inhouse-Geschaefte und der steuerliche Querverbund kommunaler Holdinggesellschaften auf dem Pruefstand des Europaeischen Beihilfenrechts.

商品詳細

Rekommunalisierung von Versorgungsleistungen

Rekommunalisierung von Versorgungsleistungen : Inhouse-Geschaefte und der steuerliche Querverbund kommunaler Holdinggesellschaften auf dem Pruefstand des Europaeischen Beihilfenrechts.

・ISBN 978-3-339-11560-7 Brosch. EUR 99.80

¥34,909.- (税込) (※)価格はご注文時の参考価格となります。
納品価格につきましては書籍の入荷時点で確定となります。
版元の原価改定、外国為替の変動等により異なる場合がございますので、予めご了承下さい。

お気に入り
著者・編者Koch, Veronika Maria,
シリーズStudien zur Rechtswissenschaft
出版社(Kovac, GW)
出版年月2020
ページ数278 S.
言語GER
ニュース番号<658-L2016 658-P3867>

解説

Weil die Inhouse-Vergabe erlaubt, einen Auftrag an ein kommunales Unternehmen ohne ein oeffentliches Ausschreibungsverfahren zu vergeben, ist diese Vergabeform das wesentliche Instrument, mit dem kommunale Gebietskoerperschaften Rekommunalisierungsvorhaben durchsetzen. Trotz vergaberechtlicher Zulaessigkeit muss aber auch das Europaeische Beihilfenrecht beachtet werden. Dieses ist aufgrund seines Charakters als Primaerrecht hoeherrangig und schlaegt bereits bei einer potenziellen Marktbetroffenheit durch. Droht die Gefahr einer beihilfenrechtswidrigen Beguenstigung eines kommunalen Unternehmens und eine damit einhergehende innergemeinschaftliche Wettbewerbs- und Handelsbeeintraechtigung, kann es trotz vergaberechtlicher Zulaessigkeit eines Inhouse-Geschaefts erforderlich sein, entweder ein Ausschreibungsverfahren durchzufuehren oder ein objektives Wertgutachten vor Erteilung des Auftrags einzuholen. Rechtliche Besonderheiten ergeben sich bei der Rekommunalisierung der Wasser-, Strom- und Gasversorgung. In den genannten Versorgungsbereichen gilt das Inhouse-Privileg nicht. Bei der Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen muss trotz Vorliegens einer Inhouse-Konstellation ein periodisches Bietverfahren durchgefuehrt werden. Bei der Vergabe von Wasserkonzessionen ist trotz der vergaberechtlichen Bereichsausnahme auf die Grundsaetze des Unionsprimaerrechts abzustellen, die bei einem grenzueberschreitenden Interesse an einer Wasserkonzession gleichwohl die Durchfuehrung eines Ausschreibungsverfahrens erforderlich machen. Wird ueber Rekommunalisierung und beihilfenrechtswidrige Inhouse-Geschaefte diskutiert, muss auch der steuerliche Querverbund im Fokus der Beobachtung stehen, weil die steuerlichen Vorteile im kommunalen Querverbund durch die Reduktion der Koerperschaftsteuer einen wesentlichen Motivationsfaktor fuer Rekommunalisierungen darstellen. Der steuerliche Querverbund dient dazu, Gewinne und Verluste von oeffentlichen Unternehmen miteinander zu verrechnen. Am Beispiel einer kommunalen Holdinggesellschaft ? unter deren Dach alle stadteigenen Betriebe zusammengefasst werden ? wird eroertert, dass der Rechtsfolgenausschluss der verdeckten Gewinnausschuettung eine beihilfenrechtswidrige Beguenstigung oeffentlicher Unternehmen darstellt, die den unionalen Wettbewerb und den Handel beeintraechtigt. Des Weiteren wird aufgezeigt, dass der steuerliche Querverbund fuer die Finanzierung von kommunalen dauerdefizitaeren Einrichtungen keinesfalls notwendig ist.